Keine Lehrabbrüche bei Wegweisung

16. Dezember 2020

Der Nationalrat sagt deutlich ja zur Motion «Keine Lehrabbrüche nach langen Verfahren». Diese fordert, dass abgewiesene Asylsuchende eine angefangene Ausbildung vor der Rückkehr in ihr Heimatland abschliessen können. Die SFH ist sehr erfreut über den Entscheid.

Zahlreiche junge Menschen mit Fluchthintergrund stehen in der Schweiz jedes Jahr vor der gleichen Situation: Sie leben seit einiger Zeit hier und haben eine Lehrstelle bekommen. Doch dann erhalten sie eine Wegweisungsverfügung und verlieren damit von einem Tag auf den andern ihr Recht auf Ausbildung und Arbeit. Nach Schätzungen der Berufsschulen kommt es in der Schweiz jedes Jahr zu 300 bis 400 solchen Lehrabbrüchen.

Eine Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-NR) will dies ändern: Sie fordert den Bundesrat dazu auf, die geltenden Rechtsgrundlagen und die aktuelle Praxis dahingehend anzupassen, dass abgewiesenen Asylsuchenden in Ausbildung die Ausreisefrist verlängert werden kann, damit sie ihre Ausbildung vor der Rückkehr ins Herkunftsland fortsetzen und abschliessen können.

Der Nationalrat hat heute mit 129 zu 54 Stimmen deutlich Ja gesagt zur Motion – dies trotz ablehnender Haltung des Bundesrats. Die SFH ist hocherfreut über diesen Entscheid. Eine generelle Verlängerung der Ausreisefrist zur Beendigung von beruflichen Grundbildungen ist angebracht. Oft handelt es sich bei den Betroffenen um junge Asylsuchende, deren Asyldossier jahrelang nicht bearbeitet wurde und nach altrechtlichem Verfahren viel Zeit beanspruchte. Ausserdem ist bei vielen eine Rückübernahme ins Herkunftsland aus verschiedenen Gründen in absehbarer Zeit nicht möglich.

Eine Investition in die Zukunft

Eine Ausbildung oder Lehre ist in jedem Fall eine Investition in die Zukunft der betroffenen Person. Die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen können nach einer allfälligen Rückkehr ins Herkunftsland oder einer Weiterreise in ein Drittland sehr hilfreich sein. Ausbildungen und Lehren können somit als eine Form der Rückkehrhilfe betrachtet werden.

Viele junge Asylsuchende kommen aus Herkunftsländern, deren Lage zu gefährlich und zu unsicher für eine Rückführung ist. In der Folge bleiben sie oft dauerhaft in der Schweiz. Sie sind auf Nothilfe angewiesen, ohne jegliche Zukunftsperspektive. Es wird deshalb für die Schweiz langfristig auch aus finanzpolitischer Perspektive ein Gewinn sein, wenn die Jugendlichen mit Lehrabschluss aus der Nothilfe herauskommen.

Der heutige Entscheid ist zudem im Interesse vieler Unternehmen. Dies verleiht ihnen mehr Planungssicherheit, wenn sie in die Ausbildung von jungen Geflüchteten investieren und diesen auf dem Arbeitsmarkt eine Chance geben. Das Geschäft geht nun weiter an den Ständerat.

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