Fluchtgründe
Am 24. Februar 2022 ordnete der russische Präsident Putin die Invasion der Ukraine durch russische Streitkräfte an. Der Krieg dauert bis heute an. Seitdem wurden zehntausende ukrainische Zivilist*innen getötet oder verletzt, vielfache Opferzahlen verzeichnen die ukrainischen und russischen Streitkräfte. Mehr als sechs Millionen Menschen haben bis Februar 2024 aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine das Land verlassen und in den Ländern Europas Schutz gesucht. Auch innerhalb der Ukraine befinden sich mehrere Millionen Menschen auf der Flucht.
Asylgesuche in der Schweiz
Rund 99'000 aus der Ukraine geflüchtete Personen haben seit Kriegsbeginn im Februar 2022 bis Februar 2024 in der Schweiz ein Gesuch um Erhalt des Schutzstatus S gestellt. Damit bilden ukrainische Geflüchtete die grösste Gruppe Schutzsuchender in der Schweiz. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 stellten Afghaninnen und Afghanen mit 7394 Gesuchen die höchste Anzahl an Asylgesuchen. Vor Kriegsbeginn zählte die Ukraine nicht zu den wichtigen Herkunftsländern Schutzsuchender in der Schweiz.
Praxis der Schweizer Behörden
Schutzsuchende aus der Ukraine, die ihre Heimat wegen des Kriegs verlassen mussten, erhalten in der Schweiz in der Regel den Schutzstatus S, sofern sie nicht schon in einem anderen europäischen Land (Ausnahme: Polen) einen Schutzstatus erhalten haben. Dies gilt auch für Personen aus Drittstaaten, welche die Ukraine wegen des Krieges verlassen mussten. Voraussetzung ist, dass diese vor ihrer Flucht über eine gültige ukrainische Aufenthaltsberechtigung verfügten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können.
Damit erhalten die Geflüchteten rasch ein Aufenthaltsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen.
Schutzstatus
Von den bis Anfang Februar 2024 eingereichten 99’297 Anträgen für den Schutzstatus S wurden 90’177 positiv beantwortet. Der Status S wurde 1998 als Reaktion auf die Fluchtbewegungen im Zuge der Balkankriege eingeführt. Erstmalig aktiviert wurde er allerdings erst im März 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine.
Die Gültigkeit des Status S beträgt ein Jahr, und wurde im November 2023 um ein weiteres Jahr bis zum März 2025 in Kraft belassen. Der Arbeitsmarkt ist für Personen mit Status S ab sofort zugänglich und Kinder können die Schule besuchen. Zudem sind Familienzusammenführungen möglich.
Dafür setzen wir uns ein
- Schutzstatus S: Der Bundesrat hat per 11. März 2022 in einer Allgemeinverfügung den Schutzstatus S aktiviert. Die SFH begrüsst diesen Entscheid und die Bereitschaft der Schweiz, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine rasch und unkompliziert aufzunehmen. Auch begrüsst sie dessen flexible Ausgestaltung – also mit sofortigem Zugang zum Arbeitsmarkt und Reisemöglichkeiten. Wichtig ist, dass auch Integrationsmassnahmen umgesetzt und finanziert werden, da damit gerechnet werden muss, dass die Betroffenen längerfristig in der Schweiz bleiben. Dabei sind Sprachkurse grundlegend, aber auch Jobcoaching, Bildungs- und arbeitsmarktliche Massnahmen.
- Offene Grenzen für aus der Ukraine Geflüchtete: Seit Beginn der russischen Invasion haben mehrere Millionen Menschen ihre Heimat verlassen. Die meisten dieser Flüchtlinge wurden von Polen aufgenommen, aber auch in den anderen umliegenden Ländern suchen geflüchtete Personen Schutz. Die Grenzen innerhalb Europas müssen weiterhin offenbleiben. Das Flüchtlingsrecht muss eingehalten und das Recht auf Asyl gewährleistet sein.
- Solidarische Aufnahme von Geflüchteten: Der Krieg in der Ukraine dauert bis heute an. Über sechs Millionen Menschen haben bereits das Land verlassen und in den Ländern Europas Schutz gesucht. Europa muss sich geschlossen und mit Unterstützung der Schweiz für die lokale kriegsbedrohte Zivilbevölkerung einsetzen. Entsprechend müssen die Länder die Verantwortung gemeinsam und solidarisch teilen. Auch die Schweiz muss sich daran beteiligen. Die Schweiz soll sich im Sinne der Verantwortungsteilung solidarisch mit den Erstaufnahmeländern zeigen und weiterhin bereithalten, Schutzsuchende rasch und unkompliziert aufzunehmen.
- Humanitäre Unterstützung der Zivilbevölkerung: Seit Kriegsausbruch befinden sich innerhalb der Ukraine mehrere Millionen Menschen auf der Flucht und benötigen Unterstützung in den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Unterkunft, Bildung und Sicherheit. Die Schweiz soll sich an den humanitären Massnahmen der EU beteiligen und weiterhin Soforthilfe vor Ort leisten.
- Einsatz für Deeskalation: Aufgrund der russischen Invasion im Februar 2022 hat sich die Menschenrechtssituation im ganzen Land stark verschlechtert. Blinde Gewalt, Verschleppungen, Folter und Tötungen von Zivilist*innen sowie gezielte Angriffe auf medizinische und Bildungseinrichtungen halten an. Der politische Druck muss auch mithilfe der Schweiz aufrechterhalten und der Dialog fortgesetzt werden, damit sich Russland aus der Ukraine zurückzieht. Eine Deeskalation der Situation wäre insbesondere auch für die Zivilbevölkerung die beste Lösung.