Beschwerdeunterlagen

Haben Sie einen ablehnenden Asylentscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) erhalten? Für den Fall, dass Sie keine Rechtsvertretung organisieren können, stellt Ihnen die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) Beschwerdevorlagen und -anleitungen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

Falls Sie sich in einem Dublin-Verfahren befinden und in Administrativhaft genommen wurden, können Sie beantragen, dass die Rechtmässigkeit Ihrer Haft überprüft wird. Hier finden Sie eine Vorlage dazu, welche Sie ausfüllen und im Gefängnis abgeben können.

Falls Sie sich nach einem negativen Asylentscheid beraten lassen oder eine Beschwerde schreiben möchten, wenden Sie sich bitte sofort an eine Rechtsberatungsstelle oder Rechtsanwält*innen in Ihrer Nähe. Für den Fall, dass Sie keine Rechtsberatung organisieren können, helfen Ihnen die folgenden Unterlagen. Lesen Sie die Anleitung genau durch und füllen Sie die Beschwerdevorlage komplett aus.

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