Personen mit besonderen Rechten

Personen mit besonderen Rechten

Alle Asylsuchenden können grundsätzlich wegen ihres unsicheren Status, dem fehlenden Unterstützungsnetz im Ankunftsland oder oft traumatisierenden Erfahrungen auf der Flucht als verletzlich angesehen werden. Der Begriff der «Vulnerabilität» bezieht sich jedoch häufig auf eine bestimmte Gruppe von Personen, die besonders verletzlich ist.

Diese besondere Vulnerabilität ist mit erhöhten Schutzbedürfnissen verbunden und an besondere Rechte geknüpft.

Wichtig ist, dass der erhöhte Schutz für bestimmte Personengruppen nicht als Vorwand dienen darf, um den allgemeinen Schutz zu schwächen. Zu starre Kategorien führen dazu, dass individuelle Situationen im Asylverfahren nicht hinreichend berücksichtigt werden können.

Folgende Personengruppen gelten nach der europäischen Gesetzgebung im Allgemeinen als verletzlich: begleitete und unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA), alleinstehende oder begleitete Frauen, Familien, LGBTQI-Personen, Opfer von Menschenhandel, Folteropfer, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Personen mit schweren physischen oder psychischen Gesundheitsproblemen oder Opfer von Genitalverstümmelung.

Die Liste dieser Personengruppen ist nicht erschöpfend.

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