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Türkei

Seit dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 hat sich die Menschenrechtssituation in der Türkei stark verschlechtert. Es werden immer mehr Menschen inhaftiert. Viele sehen sich gezwungen, vor der autoritären und repressiven Regierung zu fliehen. Wir setzen uns dafür ein, dass die aktuellen Entwicklungen in der Türkei bezüglich Gewalt, insbesondere auch gegenüber Frauen, von den Schweizer Behörden stärker berücksichtigt werden.

Fluchtgründe

Nach dem Putschversuch im Juli 2016 wurde in der Türkei der Ausnahmezustand ausgerufen. Seitdem haben Beobachterinnen und Beobachter immer stärkere autoritäre Tendenzen der Regierung sowie insbesondere im Südosten des Landes eine ernsthafte Verschlechterung der Menschenrechte festgestellt. Der Rechtsstaat und die Unabhängigkeit der Justiz sind unter Präsident Recep Tayyip Erdogan nicht mehr garantiert. Erdogan wurde in der Präsidentschaftswahl im Mai 2023 für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt.

Personen, die der Regierung kritisch gegenüberstehen sowie Personen mit mutmasslichen Verbindungen zu Organisationen, die von der Regierung als «terroristisch» bezeichnet werden, laufen Gefahr, vom türkischen Staat verfolgt zu werden. Sicherheitskräfte foltern und misshandeln Personen, die als «Terrorverdächtige» in Haft sind. Ausserdem denunzieren Mitbürgerinnen und Mitbürger sogenannte «Staatsfeinde» bei den Behörden.

Der Austritt der Türkei aus der sogenannten Istanbul-Konvention im Juli 2021 bedeutete einen grossen Rückschlag für die Bemühungen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Förderung der Frauenrechte im Land. In der Türkei werden jährlich Hunderte von Frauen ermordet, und die Zahl der gemeldeten Fälle von häuslicher Gewalt ist nach wie vor hoch. Zudem sind LGBTQI+-Personen weiterhin von Hassverbrechen betroffen.

Asylgesuche in der Schweiz

In der Schweiz zählt die Türkei seit langem zu den wichtigsten Herkunftsländern von Asylsuchenden. Im Jahr 2023 stammten 6822 Gesuche von Türkinnen und Türken, sie sind damit die zweithäufigsten Gesuchsstellenden in der Schweiz. 5675 der Gesuche im Jahr 2023 waren Primärgesuche und 1147 Sekundärgesuche (Geburten, Familiennachzug, Mehrfachgesuche). Im Jahr 2024 waren es bis im Oktober 3531 Gesuche.

Praxis der Schweizer Behörden

Die Schweizer Behörden erachten den Wegweisungsvollzug in die Türkei als zumutbar. Ausgenommen davon sind lediglich die beiden südöstlichen Grenzprovinzen zum Irak, Sirnak und Hakkari, in die seit 2013 ein Wegweisungsvollzug generell als unzumutbar gilt, wobei für die aus diesen Provinzen kommenden Personen eine alternative Aufenthaltsmöglichkeit in der Türkei zu prüfen ist. Es finden aktuell sowohl freiwillige Rückreisen als auch zwangsweise Rückführungen von Personen statt.

Trotz der jedes Jahr erschreckend hohen Zahl von ermordeten Frauen gehen die Schweizer Behörden davon aus, dass die türkischen Behörden Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt schützen können. Entsprechend werden derartige Asylgesuche häufig negativ beurteilt.

Schutzquote

Im Jahr 2024 (Stand Ende Oktober) wurden 5293 Fällen von Türkinnen und Türken entschieden: 1677 erhielten Asyl, 140 erhielten eine vorläufige Aufnahme. Die Schutzquote (Anteil der Asylgewährungen plus vorläufige Aufnahmen zum Total aller Entscheide) betrug demnach 36.2% (Zahlen nach SEM-Angaben). Die verbleibenden Asylgesuche wurden zumeist mit einem Dublin-Nichteintretensentscheid entschieden, was bedeutet, dass ein anderer Dublin-Staat für das Gesuch zuständig ist.

Dafür setzen wir uns ein

  • Schutz für von Gewalt betroffene Frauen: Die SFH beobachtet, dass die Schweizer Behörden in Fällen von häuslicher Gewalt gegen türkische Asylsuchende davon ausgeht, dass der türkische Staat den Betroffenen Schutz bietet. Aus Sicht der SFH ist der Schutz der von Gewalt betroffenen Frauen in der Türkei aber nicht genügend gewährleistet. Die aktuellen Entwicklungen in der Türkei bezüglich Gewalt an Frauen müssen aus Sicht der SFH von den Schweizer Behörden stärker berücksichtigt werden.

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