Situation für Asylsuchende in Italien
Die Aufnahmebedingungen, die Unterbringung, der Zugang zu verschiedenen Leistungen sowie die Integration sind die Hauptprobleme für Asylsuchende und Schutzberechtigte in Italien.
Die Bedingungen, insbesondere in den Erstaufnahmezentren, variieren stark und sind oftmals ungenügend. Da in den Zentren kaum spezialisiertes Personal anwesend ist, ist die Identifizierung von vulnerablen Personen sowie ihre Unterstützung und Behandlung nur in Ausnahmefällen möglich. Die Anzahl spezialisierter Plätze für Personen mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen ist ungenügend.
Ein grosses Problem ist der Entzug des Rechts auf eine Unterkunft für Personen, die ihr Zentrum ohne vorherige Ankündigung für mehr als 72 Stunden verlassen haben. Besonders betroffen davon sind Schutzsuchende, die zum Beispiel in die Schweiz weitergereist sind und nach Italien zurückgeschickt werden. Ihre Möglichkeiten, eine staatliche Unterkunft zu erhalten, sind aufgrund dieser Regelung eingeschränkt, der Zugang zum Gesundheitswesen und zu zahlreichen weiteren Dienstleistungen ist erschwert. Der Rechtsweg gegen den Entzug des Rechts auf Unterkunft ist nur in Ausnahmefällen erfolgsversprechend. Dafür wird eine anwaltliche Vertretung benötigt. Gerichtsverfahren können lange dauern. Während dieser Zeit sind die Betroffenen ohne Unterkunft in Italien. Personen, die einen Schutzstatus in Italien erhalten haben, können noch sechs Monate von einer staatlichen Unterbringung profitieren – sofern Plätze vorhanden sind, danach ist keine Unterstützung mehr vorgesehen.
Dafür setzen wir uns ein
- Keine Überstellungen nach Italien: Italien ist für die Schweiz ein wichtiges Dublin-Land, da viele Asylsuchende über Italien in die Schweiz gelangen. In Italien bestehen aus Sicht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) systemische Mängel im Asylwesen. Die Schweiz sollte deshalb von Überstellungen von asylsuchenden Personen nach Italien absehen.
Vor Ort
Dublin Returnee Monitoring Projekt (DRMP): Das Dublin Returnee Monitoring Projekt ist ein Projekt der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH). Unser Ziel ist es, die Situation von Personen zu dokumentieren, die im Rahmen der Dublin-Verordnung nach Italien überstellt werden.