Mit dem Pilotprojekt «Externe Meldestelle» hatte das SEM eine von zwölf Empfehlungen umgesetzt, die Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer in einem im Oktober 2021 veröffentlichten Bericht formuliert hatte, nachdem GewaltvorfĂ€lle und Menschenrechtsverletzungen in Bundesasylzentren publik geworden waren. Im November 2022 wurden zwei externe, vom Schweizerischen Arbeiterhilfswerk (SAH) betriebene Meldestellen zunĂ€chst fĂŒr die Bewohnenden und das Betreuungs- und Sicherheitspersonal der Bundesasylzentren (BAZ) ZĂŒrich und Basel eingerichtet. Nach einer Zwischenevaluation wurde das Pilotprojekt im April 2024 um weitere sechs Monate verlĂ€ngert. In dieser zweiten Phase wurde es auf zusĂ€tzliche regionale BAZ und weitere Personenkreise ausgeweitet. Zudem wurden erste Empfehlungen aus dem Zwischenbericht umgesetzt. Nach zwei Jahren Laufzeit, vom 01. November 2022 bis zum 31. Oktober 2024, wurde das Pilotprojekt nun abschliessend evaluiert.
Wichtiges Instrument zur Erkennung und Vorbeugung von Grundrechtsverletzungen
Von den rund 300 Meldungen, die wĂ€hrend der Projektlaufzeit in den externen Meldestellen eingingen, bezogen sich die meisten auf Fragen der Unterbringung und Themen wie Verpflegung oder Infrastruktur. Die Hinweise sind jedoch nicht nur wertvoll, um allfĂ€llige kleinere Pflichtverletzungen und Probleme in den BAZ erkennen und beseitigen zu können. Nicht zuletzt die 2023 im BAZ Rochat dokumentierten Menschenrechtsverletzungen an minderjĂ€hrigen Asylsuchenden sowie das im Abschlussbericht selbst dokumentierte Fallbeispiel zu Ăbergriffen auf mehrere unbegleitete MinderjĂ€hrige durch einen Sicherheitsmitarbeitenden im BAZ Basel machen den Nutzen und die Notwendigkeit einer externen, vom SEM unabhĂ€ngigen Meldestelle auch fĂŒr die Erkennung und Vorbeugung von Gewalt und Grundrechtsverletzungen deutlich.
Die SFH fordert die Einrichtung einer unabhĂ€ngigen Beschwerdestelle seit langem und begrĂŒsst daher das Pilotprojekt und seine abschliessende Evaluation durch die Firma TC Team Consult.
SFH fordert zeitnahe Einrichtung einer zentralen Meldestelle
Die Evaluation beschĂ€ftigte sich mit Fragen der Zielerreichung, der Wirkung, dem Bedarf, der UnabhĂ€ngigkeit, der Wahrnehmung sowie der Akzeptanz der Meldestelle. Die Evaluierenden empfehlen, die externe Meldestelle weiterzufĂŒhren und dabei eine zentrale, möglichst aus dem SEM ausgelagerte Organisationsform mit mobilen Elementen und einem erweiterten Online-Angebot anzustreben. Die Kommunikation zwischen dem QualitĂ€tsmanagement Unterbringung, der Administration und weiteren Partnern innerhalb des SEM mit der externen Meldestelle soll ausgeweitet und ein Gesamtkonzept zum Meldewesen in den BAZ erarbeitet werden.
GestĂŒtzt auf die Erkenntnisse des Berichts bekrĂ€ftigt die SFH daher ihre Forderung nach einer zeitnahen und schweizweiten Einrichtung von unabhĂ€ngigen Meldestellen. Damit diese Meldestellen ihre wichtige Funktion erfĂŒllen können, muss ihre Existenz Asylsuchenden mit Hilfe geeigneter Massnahmen bekannt gemacht werden und der Zugang muss fĂŒr alle Betroffenen jederzeit niedrigschwellig möglich sein.