In seiner Medienmitteilung vom 20. März 2025 hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) mitgeteilt, dass die Rückführung von alleinstehenden Männern nach Afghanistan wieder zumutbar sei, wenn deren sozioökonomische Wiedereingliederung nach einer Einzelfallprüfung als möglich erachtet wird. Die Praxisänderung tritt ab Mitte April 2025 in Kraft und stützt sich auf zwei Lageberichte, wonach sich die allgemeine Sicherheitslage landesweit seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 deutlich verbessert habe. Auch hinsichtlich der sozioökonomischen Situation sei eine leichte Verbesserung festzustellen, was insbesondere arbeitsfähigen und volljährigen Afghanen mit einem intakten Beziehungsnetz zugutekomme. Frauen und Kinder seien von der Praxisänderung nicht betroffen.
Die Länderanalyse der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) beobachtet und dokumentiert die Situation in Afghanistan seit vielen Jahren. Welche Relevanz das Thema auch für Fachpersonen hat, zeigte sich am 1. April 2025, als an die 100 Personen an einer juristischen Fachtagung der SFH zu Afghanistan und Syrien teilnahmen.
Rückkehrende möglichen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt
Den der SFH vorliegenden Informationen zufolge ist auch die Sicherheitslage im Land weiterhin problematisch. Allein zwischen dem 1. August und dem 31. Oktober 2024 verzeichneten die Vereinten Nationen 2510 sicherheitsrelevante Vorfälle, was einem Anstieg von 39.6% gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Seit der Machtübernahme der Taliban hat sich die Menschenrechtslage in Afghanistan zudem kontinuierlich verschlechtert. Die Taliban begehen systematische Menschenrechtsverletzungen, darunter aussergerichtliche Tötungen, Folter und willkürliche Festnahmen von Oppositionellen und ehemaligen Regierungsmitarbeitenden. Was die Regierungsführung und den Rechtsstaat anbelangt, scheinen keine klar etablierten Befehlsketten zu existieren. Dies führt zu Willkür, da Provinzgouverneure viel Spielraum bei der Anwendung von Gesetzen sowie der vom religiösen Führer des «Emirats Afghanistan», Haibatullah Akhundzada erlassenen Dekrete haben. Die Umsetzung hängt dabei vom jeweiligen Verantwortlichen sowie von lokalen Dynamiken ab.
Drakonische Gesetzesverschärfungen sowie deren willkürliche Handhabung durch einzelne Taliban-Akteure hätten das Risiko von Übergriffen für Frauen, Mädchen und junge Erwachsene erhöht, so eine Einschätzung des UN-Büros für die Koordination humanitärer Angelegenheiten (OCHA) vom Dezember 2024 . Dies wiederum erschwere deren Zugang zu lebenswichtiger Infrastruktur und Versorgung empfindlich. Dabei betreffen die Menschenrechtsverletzungen keineswegs nur Frauen; Recherchen der SFH-Länderanalyse legen nahe, dass auch Familienangehörige von Oppositionellen oder von Frauen, die sich den restriktiven Vorgaben nicht beugen wollen, mit Repressalien bis hin zu Tötungen rechnen müssen.
Rückkehrer aus Europa könnten zudem als "verwestlicht" angesehen werden und deshalb in besonderer Weise Gefahr laufen, willkürlichen Verhaftungen, Gewalt, Folter oder sozialer Ächtung ausgesetzt zu sein.
Anhaltende humanitäre Krise
Was für die Menschenrechtslage gilt, trifft auch auf die sozioökonomische Situation zu. Seit der Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 leidet Afghanistan unter einer humanitären und sozialen Krise, die sich laut Berichten stetig verschärft.
So sei die afghanische Wirtschaft gemäss des oben zitierten Berichts der OCHA um ein Drittel eingebrochen. Folglich seien 48% der afghanischen Haushalte von Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung,Verschuldung und Armut betroffen, weshalb fast 23 Millionen Afghan*innen 2024 auf humanitäre Hilfe angewiesen waren.
Trotz punktueller Verbesserungen bleibe Hunger weit verbreitet. Im März 2025 würden 14.8 Millionen Menschen, also ein Drittel der afghanischen Bevölkerung, unter massiver Ernährungsunsicherheit leiden. Langfristige Ernährungs- und Trinkwasserversorgungsprobleme sowie der eingeschränkte Zugang zu Gesundheitsversorgung hätten zur akuten Unterernährung beigetragen, welche insbesondere Kinder und schwangere Frauen betrifft. Dadurch habe sich die Anzahl der Distrikte, die von ernsthafter Ernährungsunsicherheit betroffen sind, 2025 von 19 auf 56 erhöht. 7.8 Millionen Frauen und Kinder seien auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen, darunter 3.5 Millionen schwer unterernährte Kinder, berichtet das UN-Büro.
Verschärfend kommt hinzu, dass gegenwärtig massenhafte Rückführungen von Afghan*innen aus den Nachbarländern Iran und Pakistan zu beobachten sind. Seit Oktober 2023 wurden nach Angaben von Human Rights’ Watch (HRW) 800.000 Personen aus Pakistan weggewiesen oder unter Zwang nach Afghanistan deportiert. Allein im ersten Quartal 2025 waren mehr als 18.000 Personen betroffen. Die iranische Regierung hat ihrerseits Pläne verlautbaren lassen, nach denen bis März 2025 bis zu zwei Millionen Afghanen zwangsrückgeführt werden sollen. Nach Angaben des UNHCR waren zwischen Januar und November 2023 über 630.000 Afghanen deportiert worden.
Mit der Aussetzung der United States Agency for International Development (USAID) droht nun eine weitere Verschlechterung der Lage. Die USA waren 2024 der grösste Geldgeber für Afghanistan und hatten so 44 % der humanitären Massnahmen finanziert. Die am 20. Januar 2025 von der Trump-Regierung verhängte Aussetzung von USAID gefährdet nun ausgerechnet die Afghan*innen, welche bereits zuvor mit einer humanitären und sozialen Krise von alarmierendem Ausmass konfrontiert waren.
Rückkehrende riskieren demnach, in eine existenzbedrohende Notlage zu geraten, in der sie wirtschaftlicher Not und fehlendem Zugang zu grundlegender Versorgung gegenüberstehen.
Die SFH spricht sich daher klar gegen eine Wegweisung von Schutzsuchenden nach Afghanistan aus; weder die menschenrechtliche, die sozioökonomische noch die Sicherheitslage erlauben zum jetzigen Zeitpunkt deren Rückführung. Die SFH wird die Lage in Afghanistan weiterhin aufmerksam beobachten und auf die derzeit unverändert verheerende Situation im Land aufmerksam machen, so beispielsweise im Rahmen von juristischen Weiterbildungen und Länderabenden.