Frau bei der Arbeit in einem Büro

Erwerbsintegration von Geflüchteten aus der Ukraine erzielt Fortschritte

15. Januar 2025

Das vom Bundesrat erklärte Ziel, bis zum Ende des Jahres 2024 40% der Geflüchteten mit Schutzstatus S in den Arbeitsmarkt zu integrieren, wurde nicht erreicht. Wie aus einer aktuellen Veröffentlichung des Staatssekretariats für Migration (SEM) hervorgeht, lag die Erwerbsquote der Personen mit Schutzstatus S am 30. Dezember 2024 bei rund 30%. Doch bei näherer Betrachtung ergeben die Zahlen ein differenzierteres Bild und belegen eine positive Gesamtentwicklung. Aus Sicht der SFH führt der Weg zur Zielerreichung über eine Zusammenarbeit aller Ebenen, eine Weiterführung der bisherigen Anstrengungen und eine konsequente Förderung der Geflüchteten durch konkrete Massnahmen.

Am 08. Mai 2024 hatte der Bundesrat in einer Medienkonferenz erklärt, die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten mit Schutzstatus S weiter vorantreiben zu wollen. Dazu sollte mittels ergänzender Massnahmen von Seiten des Bundes die Integration von Personen mit Schutzstatus S beschleunigt und die Erwerbsquote gesteigert werden; dies zusätzlich zum Programm S und zu den kantonalen Integrationsmassnahmen analog der Integrationsagenda Schweiz (IAS). Diese sieht bei Geflüchteten eine nachhaltige Erwerbsintegration nach einem deutlich längeren Aufenthalt von sieben Jahren in der Schweiz vor. Das ambitionierte Ziel des Bundesrats hingegen strebt für Personen mit Schutzstatus S eine Erwerbsquote von 40% bis Ende 2024 bzw. 45% bis Ende 2025 an. Im Auftrag des Bundesrates wird zudem ein Malus-System geprüft, um den finanziellen Anreiz für die Kantone zu erhöhen, die Zielvorgaben der Erwerbstätigenquote zu erreichen.

Erwerbsquote bestätigt bisheriges Vorgehen

Am 14. Januar 2025 hat das SEM nun zwei Factsheets zum aktuellen Stand der Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S publiziert. Darin wird auch die Erwerbsquote genauer beleuchtet. Obgleich die 40%-Quote mit 29.6% Ende 2024 auf den ersten Blick deutlich verfehlt worden ist, zeigen die Zahlen bei genauerer Prüfung doch einen deutlichen Anstieg der Erwerbstätigen Status S-Inhaber*innen von 21.1% Ende 2023 auf 29.6% 2024. Allerdings ist ein differenzierterer Blick notwendig: Viele sind erst ein Jahr oder wenige Monate in der Schweiz. Werden nur die Personen berücksichtigt, die bereits seit rund zwei Jahren in der Schweiz leben, liegt die Erwerbsquote gar bei rund 38%.

Die Zahlen zeigen überdies, dass bei der Erwerbsintegration zwischen den Kantonen beträchtliche Unterschiede bestehen. Direkte Vergleiche stellen sich aber weder als aussagekräftig noch als besonders hilfreich heraus. Niedrige Erwerbsquoten in bestimmten Kantonen lassen sich nämlich nicht einzig einem mangelnden Einsatz der zuständigen Akteure oder der fehlenden Integrationsbereitschaft der dort lebenden Geflüchteten zuschreiben. Vielmehr gibt es Faktoren wie die Gegebenheiten des Arbeitsmarktes, auf die die Kantone nur sehr begrenzten Einfluss haben. Bei einem hohen Anteil der Schutzsuchenden aus der Ukraine handelt es sich zudem um Frauen mit Kinderbetreuungsaufgaben, die beim Arbeitsantritt zusätzliche Hürden überwinden müssen. Hier braucht es aus Sicht der SFH mehr Unterstützung für die Betroffenen und konkrete Massnahmen im Bereich der Kinderbetreuung.

Konsequente Integrationsmassnahmen anstatt Druck

Aus Sicht der SFH zeigen die Daten aus dem Faktenblatt des SEM klar eine positive Entwicklung. Nun gilt es, die gemeinsamen Anstrengungen auf allen Ebenen fortzuführen und gezielt auszubauen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass sich Personen mit Schutzstatus S wie andere Geflüchtete in einem Integrationsprozess befinden, der Zeit braucht. Sie sind dabei mit denselben grundlegenden Herausforderungen konfrontiert wie Kriegsvertriebene aus anderen Ländern. Dass die Integration von Status S-Inhabenden kein Selbstläufer ist, zeigte unter anderem eine Studie des Instituts für Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). Es braucht gezielte Unterstützung und Förderung, wobei etwa dem Spracherwerb eine zentrale Rolle zukommt. So wird bei Antritt einer Arbeits- oder Lehrstelle meist ein Sprachniveau B1 vorausgesetzt.

Die SFH beurteilt den vom Bundesrat erteilten Auftrag, ein Malus-System zu prüfen, sollten einzelne Kantone die Marke von 40% bei der Erwerbsintegration nicht erreichen, als wenig zielführend, wenn nicht gar kontraproduktiv. Denn die Erfahrung zeigt: Negativanreize verfehlen in der Regel ihre Wirkung. Aus Sicht der SFH muss der Weg zur Erwerbsintegration von Geflüchteten aus der Ukraine über deren Förderung mittels gezielter Massnahmen, über die Zusammenarbeit aller Akteure und damit über die konsequente Fortsetzung der erfolgreichen Integrationsanstrengungen führen.

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