Gast- und Pflegefamilien
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) hat das Modell der Unterbringung von Geflüchteten in Gastfamilien während der Syrienkrise im Jahr 2015 erfolgreich eingeführt. Nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine hat die SFH das Modell reaktiviert und zeitweise flächendeckend umgesetzt. Dabei konnten mit fast allen Kantonen massgeschneiderte Lösungen für die Unterbringung bei Gastfamilien gefunden werden. In einigen Kantonen ist die Gastfamilienunterbringung auf Geflüchtete aus der Ukraine mit Schutzstatus S beschränkt. In anderen ist diese auch für weitere Geflüchtete möglich. Mehrere Kantone verfügen über langjährige Erfahrung mit der Unterbringung von verschiedenen Flüchtlingsgruppen bei Gastfamilien und belegen so, dass das Modell für unterschiedliche Flüchtlingsgemeinschaften nutzbar ist.
Auch die Vermittlung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) in Pflegefamilien wird in vielen Kantonen als zusätzliche Möglichkeit zur Unterbringung von geflüchteten Kindern genutzt. Das Pflegefamilienmodell ermöglicht im Gegensatz zur Kollektivunterbringung ein Aufwachsen in einem geschützten und stabilisierenden Umfeld.
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeit für die Unterbringung in Gast- und Pflegefamilien kann beim Kanton oder bei den Gemeinden liegen. Teilweise beauftragen die zuständigen Behörden auch Hilfswerke oder andere Drittstellen mit der Umsetzung. Die Rahmenbedingungen für die Betreuung und Begleitung von Gast- und Pflegefamilien variieren aufgrund des föderalistischen Systems der Schweiz stark.
Mit der privaten Unterbringung leben Geflüchtete in der Mitte der Gesellschaft. Das fördert das gegenseitige Verständnis und stärkt die soziale, sprachliche und berufliche Integration der Geflüchteten.
Dafür setzen wir uns ein
- Verankerung der Gastfamilienunterbringung im Asylwesen: Seit dem Ukrainekrieg ermöglichen viele Kantone die Unterbringung von geflüchteten Personen mit Status S bei Gastfamilien. Die SFH will dieses Erfolgsmodell weiter ausbauen und im Asylwesen etablieren. Der Zugang soll allen Flüchtlingsgruppen ermöglicht werden.
- Förderung von Pflegefamilien für Kinder: Viele Kantone ermöglichen unbegleiteten minderjährigen Kindern unter zwölf Jahren das Wohnen bei einer Pflegefamilie. Diese Wohnform ist aber auch für ältere unbegleitete Kinder sinnvoll und hilfreich. Die SFH setzt sich für eine bedarfsgerechte Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen in Pflegefamilien ein.
- Standardisierung und Professionalisierung: Eine erfolgreiche Unterbringung bei Privaten bedingt eine professionelle Vermittlung, Begleitung und Förderung durch die zuständigen Behörden. Es braucht einheitliche Standards, Prozesse und Entschädigungsmodelle, die der Rolle der Gast- und Pflegefamilien gerecht werden. Die SFH unterstützt die Behörden, koordiniert die Akteure und bildet die Gast- und Pflegefamilien zu Fluchtthemen und transkultureller Kompetenz weiter.
- Integrationsförderung und soziale Teilhabe: Die private Unterbringung unterstützt die erfolgreiche Integration der Geflüchteten: Gast- und Pflegefamilien helfen beim Spracherwerb, beim Zurechtfinden im Alltag, können bei schulischen Fragen oder bei der Arbeitssuche unterstützen. Sie fördern auch die soziale Integration, indem sie die Geflüchteten mit ihrer Familie und ihrem Bekanntenkreis in Kontakt bringen oder Zugang zur Community, zu Vereinen oder zu Freizeitaktivitäten schaffen.
- Sensibilisierung und gesellschaftliche Akzeptanz: Durch die Unterbringung in der Mitte der Gesellschaft wird die Bevölkerung für die Anliegen der Geflüchteten sensibilisiert und die gesellschaftliche Akzeptanz gefördert. Die Unterbringung bei Privaten trägt so zum gegenseitigen Verständnis und zu mehr Zusammenhalt in der Gesellschaft bei.