Sri Lanka

Sri Lanka

Seit dem Herbst 2024 wird Sri Lanka von einem neuen PrĂ€sidenten regiert. Noch ist ungewiss, ob sich die Menschenrechtslage nachhaltig verbessern wird, und das Land erholt sich langsam von der schweren Wirtschaftskrise von 2022. Die SFH fordert, die Entwicklungen sorgfĂ€ltig zu beobachten und bei Asylentscheiden zu berĂŒcksichtigen.

FluchtgrĂŒnde

Obwohl der bewaffnete Konflikt zwischen der von der singhalesisch-buddhistischen Mehrheit dominierten Regierung Sri Lankas und den Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) seit 2009 beendet ist, stehen Angehörige der tamilischen Minderheit, die verdĂ€chtigt werden, Verbindungen zur LTTE zu haben, weiterhin unter staatlicher Überwachung. Es gibt einen UNO-Bericht, wonach ehemalige LTTE-Mitglieder auch 2024 noch entfĂŒhrt und gefoltert wurden. 

Nur langsam erholt sich Sri Lanka von der schweren Wirtschaftskrise von 2022. Die hohe Inflation und sinkende Einkommen bedrohen weiterhin den Lebensunterhalt vieler Menschen. Der im Herbst 2024 neu gewĂ€hlte PrĂ€sident Anura Kumara Dissanayake hat unter anderem versprochen, die grassierende Korruption zu bekĂ€mpfen und das Anti-Terror-Gesetz zu reformieren. Noch ist ungewiss, ob sich die Menschenrechtslage unter der neuen Regierung nachhaltig verbessern wird.  

Die MilitĂ€rprĂ€senz und Überwachung im Norden des Landes sind weiterhin gross, ebenso der Druck sowie die Überwachung und Schikane durch SicherheitskrĂ€fte und Geheimdienste gegen zivilgesellschaftliche Organisationen und gegen Angehörige von im Krieg «Verschwundene». 

Asylgesuche in der Schweiz

Seit mehreren Jahren zÀhlt Sri Lanka zu den wichtigsten HerkunftslÀndern von Asylsuchenden in der Schweiz. Im Jahr 2024 (Stand Ende Oktober) stellten 398 Personen aus Sri Lanka ein Asylgesuch. Davon waren 252 PrimÀrgesuche und 146 SekundÀrgesuche (Geburten, Familiennachzug, Mehrfachgesuche). Im Vergleich registrierte das SEM im Jahr 2023 488 Asylgesuche von Personen aus Sri Lanka.

Praxis der Schweizer Behörden

Die Praxis der Schweizer Behörden in Bezug auf sri-lankische Asylsuchende ist seit 2016 generell wieder restriktiver geworden. Nach EinschĂ€tzung des Bundesverwaltungsgerichts sind Wegweisungen in die Nord- und Ostprovinz grundsĂ€tzlich zumutbar. In die vom damaligen Konflikt stark betroffene Vanni-Region sind diese unter bestimmten Bedingungen ebenfalls möglich. Aufgrund der gegenwĂ€rtigen Wirtschaftskrise sieht das Gericht allerdings mittlerweile das sri-lankische Gesundheitssystem stark belastet. Es verlangt deshalb seit 2023 bei Vorliegen medizinischer Probleme eine sorgfĂ€ltige AbklĂ€rung, welche Behandlung und Medikamente eine Person braucht und inwieweit sie diese bei einer RĂŒckkehr in Sri Lanka tatsĂ€chlich erhĂ€lt. Es finden aktuell sowohl freiwillige als auch ZwangsrĂŒckfĂŒhrungen von Personen statt.

Schutzquote

Im Jahr 2024 (Stand Ende Oktober) wurden 374 FĂ€lle aus Sri Lanka entschieden. In 74 FĂ€llen wurde Asyl gewĂ€hrt und in nur 21 FĂ€llen wurde auf vorlĂ€ufige Aufnahme entschieden. Die Schutzquote (Anteil der AsylgewĂ€hrungen plus vorlĂ€ufige Aufnahmen zum Total aller Entscheide) betrug im Jahr 2024 (Stand Ende Oktober) nach Angaben des SEM 26.5%. Der Grossteil der restlichen Asylsuchenden erhielt einen Dublin-Nichteintretensentscheid, was bedeutet, dass ein anderer Dublin-Staat fĂŒr ihr Gesuch zustĂ€ndig ist.

DafĂŒr setzen wir uns ein

BerĂŒcksichtigung der aktuellen Entwicklungen bei Asylentscheiden: Die aktuelle Situation (insbesondere die Überwachung bestimmter Gruppen der tamilischen Minderheit, problematische Menschenrechtslage und Wirtschaftskrise) muss im Rahmen der Asyl- und Wegweisungsvollzugspraxis berĂŒcksichtigt werden. Das Staatssekretariat fĂŒr Migration (SEM) muss in jedem Einzelfall sorgfĂ€ltig prĂŒfen, ob eine GefĂ€hrdung vorliegt bzw. ob der Wegweisungsvollzug unzumutbar ist. Im Zweifel soll mindestens die vorlĂ€ufige Aufnahme gewĂ€hrt werden. 

FĂŒr faire Chancen. Gemeinsam fĂŒr GeflĂŒchtete.

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