Die aktuelle Ausgestaltung der Asylsozialhilfe weist markante kantonale und kommunale Unterschiede auf und führt daher zu einer Rechtsungleichheit. Da in vielen Kantonen die Berechnungsgrundlagen der Asylsozialhilfe nicht öffentlich einsehbar sind, ist nicht nachvollziehbar, wie die Höhe des Grundbedarfs festgelegt wird.
Entsprechend fehlt eine systematische Übersicht aller Kantone, die einen Vergleich ermöglichen würde. Solch ein Vergleich ist jedoch längst überfällig – genauso wie eine vertiefte Analyse der Auswirkungen der Asylsozialhilfe auf die Integration und die Existenzsicherung der Betroffenen, die das Postulat zusätzlich verlangte. Aus Sicht der SFH erschwert die reduzierte Asylsozialhilfe die Integration massgeblich, insbesondere für Familien und Kinder.
Die tieferen Ansätze der Asylsozialhilfe für Betroffene mit Status F und S, die je nach Kanton und Gemeinde noch deutlich unter der regulären Sozialhilfe liegen, lassen sich aus Sicht der SFH nicht rechtfertigen. Der Grundbedarf ist für alle Menschen gleich - unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Die SFH fordert deshalb, dass vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen Sozialhilfe im gleichen Umfang gewährt wird wie anerkannten Flüchtlingen.