In seinem Bericht zu den publik gewordenen Gewaltvorfällen in den BAZ aus dem Jahr 2021 empfiehlt der ehemalige Bundesrichter Niklaus Oberholzer eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens und eine genauere Regelung der Abläufe bei Zwangsanwendung und Disziplinarmassnahmen durch das Sicherheitspersonal in den BAZ. Die SFH hat eine rasche Umsetzung dieser Empfehlungen gefordert und begrüsst grundsätzlich, dass der Bundesrat einen klaren gesetzlichen Rahmen für die Sicherheit und den Betrieb in den BAZ schafft. Der Entwurf zur Anpassung des Asylgesetzes wird morgen im Ständerat beraten. Dessen vorberatende Kommission (SPK-S) hat diverse Änderungen am Beschluss des Nationalrats in der Herbstsession vorgenommen.
Die SFH unterstützt dabei den Entscheid der SPK-S, den besonderen Schutzbedarf von Frauen und Kindern explizit gesetzlich zu verankern. Die Sicherheit der Schutzsuchenden wird dadurch verbessert, wie es die SFH etwa in der Vernehmlassung gefordert hat. Damit die Rechte der betroffenen Menschen gewahrt werden, braucht es jedoch weitere Anpassungen.
Rechtsstaatliche Grundsätze wahren
So muss das Recht auf effektive Beschwerde bei Eingriffen in Persönlichkeitsrechte gewährleistet sein. Der Zugang zu einer unabhängigen Beschwerdeinstanz ist dafür zentral. Namentlich die Zuweisung in ein besonderes Zentrum ist gemäss Bundesverwaltungsgericht eine erhebliche Einschränkung der persönlichen und der Bewegungsfreiheit. Es braucht daher die Möglichkeit, eine solche Zuweisung durch eine unabhängige Instanz überprüfen zu lassen.
Verhältnismässigkeit bei Disziplinarmassnahmen
Die SPK-S will ausserdem, dass Asylsuchende nicht nur maximal 72 Stunden von den allgemein zugänglichen Räumen eines BAZ ausgeschlossen werden können, sondern sogar bis zu zehn Tage. Unklar ist dabei, wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll: Die meisten BAZ verfügen aktuell über keine dafür geeigneten Gebäudestrukturen. Eine längerdauernde Unterbringung in einem separaten Raum in den BAZ wäre aus Sicht der SFH aber insbesondere ein erheblicher und unverhältnismässiger Eingriff in die Bewegungsfreiheit der Asylsuchenden.
Die SFH fordert den Ständerat daher dazu auf, den Schutz von Frauen und Kindern gesetzlich zu verankern und auf unnötige Verschärfungen bei Disziplinarmassnahmen sowie weitere Einschränkungen der Beschwerdemöglichkeiten zu verzichten.
Eliane Engeler
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