Die Kündigungsinitiative 2.0 der SVP greift nicht nur die Personenfreizügigkeit an, sondern will die vorläufige Aufnahme und damit den Schutz von Kriegsgeflüchteten abschaffen. Sie macht Kriegsvertriebene zum Sündenbock für das Bevölkerungswachstum und die damit verbundenen Probleme, entzieht ihnen das Recht auf Integration und drängt sie in die Nothilfe. Damit werden weder Umweltprobleme gelöst noch nimmt die Wohnbevölkerung ab. Es werden im Gegenteil neue Baustellen geschaffen. Die SFH sagt deshalb dezidiert NEIN zur SVP-Initiative und wird sie entschieden bekämpfen.
Auch der Bundesrat lehnt die Kündigungsinitiative 2.0 klar ab. Er will die Herausforderungen der Zuwanderung in die Schweiz mit Begleitmassnahmen zur Initiative angehen, die er heute präsentiert hat. Dabei kündigt er unter anderem an, weitere Praxisverschärfungen im Asylwesen zu prüfen. Die SFH betont in diesem Zusammenhang, dass der Zugang zum Asylverfahren und die Grundrechte der Schutzsuchenden jederzeit gewährleistet sein müssen.
Das gilt auch etwa für ein vorgelagertes Verfahren zur Prüfung der Zulässigkeit eines Asylgesuches, das als Massnahme erwogen wird und mit dem geprüft werden soll, ob überhaupt auf ein Asylgesuch eingetreten wird: Die SFH steht der Idee eines vorgelagerten Verfahrens sehr kritisch gegenüber. Dieses darf keinesfalls dazu führen, dass Schutzbegehren aus formellen Gründen abgelehnt werden. Asylgründe müssen weiterhin im regulären Verfahren geprüft werden.
Vorläufige Aufnahme: Unsicherheit erschwert Arbeitsintegration
Der Bundesrat will zudem ein Konzept für eine verstärkte Überprüfung der vorläufigen Aufnahme erarbeiten. Bei einer Umsetzung würde aus Sicht der SFH indes eine kontraproduktive Wirkung drohen. Denn die Folge wäre noch mehr Unsicherheit bei Betroffenen sowie potenziellen Arbeitgebenden, was namentlich die Bemühungen zur rascheren Arbeitsmarktintegration von Kriegsvertriebenen und zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials schwächt. Zudem drohen damit ein grosser bürokratischer Aufwand und hohe Kosten mit mutmasslich begrenztem Nutzen.
Erwerbstätigkeit von Migrantinnen fördern
Die SFH begrüsst, dass die berufliche Integration von Frauen, die über den Familiennachzug in die Schweiz kommen, verstärkt gefördert werden soll. Diese Personengruppe ist für die Integrationsförderung schwerer zu erreichen, da sie kein Anrecht auf staatliche Unterstützung haben. Somit müssen Betroffene die Integrationsmassnahmen meist selbst finanzieren, was eine Herausforderung darstellt.
Eliane Engeler
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