Zwei Tage nach dem Umsturz in Syrien hat das SEM Asylgesuche syrischer Staatsangehöriger auf unbestimmte Zeit sistiert. Die SFH kritisiert den Entscheid. Sie fordert stattdessen, dass die Asylverfahren für syrische Staatsangehörige weiterhin durchgeführt werden und zumindest eine vorläufige Aufnahme erteilt wird.
Aus Sicht der SFH ist es zwar nachvollziehbar, dass individuelle Schutzgründe, wie politische Verfolgung, derzeit aufgrund der volatilen Lage nicht geprüft werden können, die Sistierung des Verfahrens bringt aber mehr Probleme mit sich, als sie löst.
Schutzsuchende nicht warten lassen
Eine Sistierung hat für die Betroffenen zur Folge, dass ihre Zukunft in der Schweiz sehr unsicher ist, sie nicht arbeiten dürfen und auch keinen Zugang zu Integrationsmassnahmen erhalten. Da nicht absehbar ist, wie rasch sich die Lage in Syrien stabilisieren wird, kann dies Monate, wenn nicht Jahre dauern.
Unter der Führung der islamistischen «Hayat Tahrir Ash-Sham» haben verschiedene Rebellengruppen am Sonntag, 8. Dezember Damaskus eingenommen und den Diktator Bashar al-Assad gestürzt. Momentan ringen verschieden Gruppierungen um die Macht in Syrien während Israel Assads Waffenlager und die USA Stellungen des IS bombardiert.
Sistierung führt zu mehr Pendenzen
Der Pendenzenberg ist mit aktuell über 20'000 nicht abgeschlossene Verfahren (Status S und Asylverfahren zusammen) bereits sehr hoch. Er würde mit der Sistierung für Schutzsuchende aus Syrien rasch zunehmen: 2023 haben rund 1400 syrische Staatsangehörige in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht.
Keine rasche Rückkehr
Die Forderung einzelner Politiker*innen nach sofortigen Rückführungen der rund 28'000 in der Schweiz lebenden syrischen Staatsangehörigen ist ausserdem völlig verfrüht. Die Bedingungen für eine sichere Rückkehr sind zurzeit nicht erfüllt. Der Sturz des brutalen Diktators Assad ist leider noch längst kein Garant für Sicherheit und Frieden.
Eliane Engeler
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