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Ein humanitärer Schutzstatus soll Rechtsgleichheit schaffen
Der Schlussbericht der Evaluationsgruppe Status S empfiehlt Verbesserungen bei der Integration von Personen mit dem S-Status. Zugleich soll die Ungleichbehandlung zwischen Kriegsvertriebenen aus der Ukraine und jenen aus anderen Herkunftsländern vertieft analysiert werden. Aus Sicht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) gehen die Empfehlungen der Evaluationsgruppe grundsätzlich in die richtige Richtung und sind zu begrüssen. Die SFH regt aber insbesondere an, die Schaffung eines neuen, humanitären Schutzstatus zu prüfen, damit künftig alle Schutzberechtigten in der Schweiz gleichen Zugang zu grundlegenden Rechten haben.
Die Anwendung des Schutzstatus S nach der russischen Invasion in die Ukraine hat sich bislang insgesamt bewährt, es gibt jedoch Verbesserungspotenzial. Die SFH teilt diese Einschätzung der externen Evaluationsgruppe, die den Status S im Auftrag des Justizdepartementes (EJPD) untersucht hat. Sie begrüsst, dass sich der Schlussbericht der Evaluationsgruppe mit den meisten von der SFH vorgebrachten Problemfeldern eingehend auseinandersetzt und mitunter konkrete Lösungsansätze aufzeigt.
Integration stärker fördern
Die SFH unterstützt etwa die Empfehlung der Evaluationsgruppe, die Anwendung des Status S künftig in die Notfallplanung aufzunehmen und die Aufgabenteilung zwischen allen Akteuren, inklusive Rechtsschutz und Hilfswerke, zu klären sowie die Abläufe zu definieren. Aus Sicht der SFH ist es richtig, dass dabei die Privatunterbringung als ein unverzichtbares Element für die Bewältigung solch grosser Fluchtbewegungen angemessen integriert werden sollte. Zumal ohne die grossartige Solidarität und Hilfsbereitschaft der Bevölkerung die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine kaum so rasch hätte sichergestellt werden können.
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass der vom Bund gesprochene Beitrag von 3000 Franken pro Person und Jahr bei weitem nicht genügt, um die Integration der Geflüchteten aus der Ukraine und ihre Selbständigkeit und finanzielle Unabhängigkeit wirkungsvoll zu fördern. Die SFH unterstützt daher die Empfehlung der Evaluationsgruppe, eine detailliertere Analyse notwendiger Integrationsmassnahmen vorzunehmen und die Beitragshöhe des Bundes sowie der Auszahlungsmodalitäten gesetzlich zu verankern.
Gleiche Rechte für alle Kriegsvertriebenen
Der Schlussbericht bestätigt zudem erneut die entstandene Rechtsungleichheit zwischen Kriegsvertriebenen mit Status S und jenen mit vorläufiger Aufnahme, die es zu beseitigen gilt. Mit Blick auf Gleichbehandlung empfiehlt die Evaluationsgruppe, eine umfassende Untersuchung der Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Regelungen durchzuführen. Die SFH begrüsst daher, dass Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider die Evaluationsgruppe damit beauftragt, die Ungleichheiten zwischen S-Status und vorläufiger Aufnahme (Status F) vertieft zu analysieren und verschiedene Lösungsoptionen zu prüfen.
Die SFH regt hierzu an, dabei insbesondere den Vorschlag eines neuen, einheitlichen humanitären Schutzstatus zu berücksichtigen. Um tatsächliche Rechtsgleichheit zu schaffen, soll dieser die vorläufige Aufnahme und den Status S ersetzen: Der humanitäre Schutzstatus soll dann gleichermassen gelten für sämtliche Personen, die nicht die Flüchtlingseigenschaft erfüllen, aber aus anderen völkerrechtlichen oder humanitären Gründen den Schutz der Schweiz benötigen. Dabei kann die Gewährung dieses neuen Schutzstatus aus Sicht der SFH entweder im Notfall kollektiv oder im Normalfall über das ordentliche Asylverfahren erfolgen. Enthalten soll der humanitäre Schutzstatus insbesondere ein Recht auf Familiennachzug und ein Recht auf Kantonswechsel wie für anerkannte Flüchtlinge mit Asyl enthalten sowie Reisefreiheit im Schengen-Raum und Sozialhilfe im gleichen Umfang wie für anerkannte Flüchtlinge.
Lionel Walter
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