Der Schutzstatus S hat sich bewährt. Denn die Schweiz konnte dadurch zahlreiche Schutzbedürftige aus der Ukraine unkompliziert aufnehmen, ohne das Asylverfahren zu überlasten. Aus Sicht der SFH sollte der Status S daher wie vom Bundesrat im vergangenen November beschlossen vorerst weitergeführt werden, denn die Zahl der Anträge ist mit rund 20'000 im vergangenen Jahr weiterhin sehr hoch. Nach zwei Jahren Krieg scheint eine Perspektive auf Frieden in naher Zukunft zudem weiterhin unwahrscheinlich.
Angesichts der fortgesetzten Kampfhandlungen und der andauernden Raketenbeschüsse im ganzen Land ist die Sicherheitslage in der ganzen Ukraine nach wie vor instabil. Eine Einschränkung des Schutzstatus sowie Anreize zur Erhöhung der Rückkehrquote von Ukrainer*innen, wie sie die Finanzkommission des Ständerats fordert, lehnt die SFH daher ab. Der Status S sollte erst aufgehoben werden, wenn es ein Ende des Krieges in der Ukraine gibt sowie ein Friedensabkommen vorliegt und die Sicherheitslage vor Ort von unabhängigen internationalen Organisationen garantiert wird.
Die SFH hat begrüsst, dass der Bund in Konsultation mit den Kantonen in einem Konzept frühzeitig vorbereitet hat, wie eine künftige Aufhebung des Status S ablaufen soll. Das Aufhebungsverfahren und die Rückkehr müssen sorgfältig vorbereitet werden, insbesondere weil der Schutzstatus S zum ersten Mal zur Anwendung kommt. Die Aufhebung des Status S soll in Abstimmung mit der europäischen Union (EU) und den EU-Mitgliedsstaaten erfolgen.
Integration durch bewährte Massnahmen fördern
Die Notwendigkeit rascher Integrationsmassnahmen trotz Rückkehrorientierung des Status S ist inzwischen breit anerkannt. Die Integrationsförderung soll aus Sicht der SFH umfassend und zielgerichtet mit den bewährten Instrumenten der Integrationsagenda erfolgen. Namentlich braucht es Potenzialabklärungen, Jobcoaching und Unterstützung bei Aus- und Weiterbildungen sowie bei Diplomanerkennungen. Auch Beschäftigungsprogramme und Angebote zur sozialen Integration sollen für Personen mit Status S offenstehen. Die spezifischen Bedürfnisse von traumatisierten Personen und Frauen und Kindern müssen berücksichtigt werden.
Die SFH unterstützt daher die vom Bundesrat kommunizierten verstärkten Anstrengungen zur gezielten Förderung der Erwerbsintegration der Schutzbedürftigen. Sie empfiehlt die dafür notwendigen Mittel in der Anfangsphase des Aufenthaltes in der Schweiz gemäss Integrationspauschale zu erhöhen.
Rechtsgleichheit schaffen
Die Anwendung des Status S hat die gesetzlichen Ungleichheiten zum Status der vorläufigen Aufnahme deutlich gemacht. Die SFH begrüsst daher, dass die des Justizdepartementes eingesetzte Evaluationsgruppe zurzeit den Anpassungsbedarf vertieft analysiert und nach Lösungen sucht. Die SFH setzt sich dafür ein, dass die vorläufige Aufnahme und der Schutzstatus S durch einen einheitlichen humanitären Schutzstatus ersetzt werden, damit künftig alle Schutzberechtigten unabhängig von ihrer Herkunft in der Schweiz gleichen Zugang zu grundlegenden Rechten haben.
Diskriminierung von Roma vermeiden
Roma sind in ihren Herkunftsländern und auf der Flucht wie kaum eine andere Personengruppe Stigmatisierungen und Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, auch in der Ukraine. Roma mit einem gültigen Ukrainischen Pass sind in der Schweiz schutzberechtigt. Das in der politischen und öffentlichen Debatte altbekannte Stereotype zu Roma bedient werden und Verallgemeinerungen erfolgen, ist inakzeptabel.
Lionel Walter
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