Drei Jahre Ukraine-Krieg: Geflüchtete brauchen weiterhin Schutz

21. Februar 2025

Drei Jahre nach Beginn der russischen Invasion der Ukraine ist der Ausgang des Krieges nach wie vor unvorhersehbar und die Situation im ganzen Land instabil. Ukrainer*innen in der Schweiz brauchen weiterhin Schutz. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) lehnt weitere Einschränkungen des Status S ab. Stattdessen soll aus Sicht der SFH die soziale und berufliche Integration verstärkt gefördert werden.

Auch drei Jahre nach dem russischen Angriff auf die Ukraine dauert der Krieg unvermindert an und der Ausgang ist ungewiss. Mehr als 12'000 Zivilpersonen sind laut der UNO bisher ums Leben gekommen. Angesichts der anhaltenden bewaffneten Auseinandersetzungen und des Raketenbeschusses im ganzen Land ist die Sicherheitslage in der gesamten Ukraine nach wie vor instabil. Trotzdem haben National- und Ständerat im vergangenen Dezember massive Einschränkungen des Status S beschlossen. Demnach soll der Schutzstatus künftig nur noch jenen Geflüchteten aus der Ukraine gewährt werden, die aus von Russland besetzten oder aus «mehr oder weniger intensiv» umkämpften Gebieten geflüchtet sind. Die SFH hat den Parlamentsentscheid scharf verurteilt. Weitere Vorstösse zur Einschränkung des Status S sind im Parlament derzeit hängig – in der anstehenden Frühlingssession wird etwa erneut über dessen Aufhebung diskutiert. 

Der Status S hat sich grundsätzlich bewährt, auch wenn es Verbesserungen braucht. Dank dessen Aktivierung 2022 konnten zahlreiche Schutzbedürftige aus der Ukraine unkompliziert aufgenommen werden, ohne das Asylsystem zu überlasten. Aus Sicht der SFH ist der Status S daher weiterzuführen, denn auch für das laufende Jahr rechnet das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit rund 17'000 Anträgen für den Status S. Der Status kann erst aufgehoben werden, wenn der Krieg in der Ukraine beendet ist, ein Friedensabkommen unterzeichnet wurde und die Sicherheit vor Ort durch unabhängige internationale Organisationen gewährleistet ist. Um eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen zu vermeiden, sollte eine Aufhebung des Status S zudem in Abstimmung mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten erfolgen. 

Integration weiterhin fördern

Statt weiterer Einschränkungen braucht es aus Sicht der SFH vielmehr weiterhin grosse Bemühungen aller Beteiligten, um die soziale und berufliche Integration von Personen mit Status S zu fördern. Handlungsbedarf sieht die SFH insbesondere bei der Sprache und bei Massnahmen im Bereich der Kinderbetreuung, damit geflüchtete Frauen mit kleinen Kindern überhaupt Zugang zu Integrationsangeboten und Erwerbstätigkeit haben. Für eine nachhaltige Förderung der Integration ist es zudem wichtig, auch höhere Sprachkurse sowie Aus- und Weiterbildungen zu finanzieren. Ausserdem müssen die Potenziale und die Bedürfnisse der Geflüchteten angemessen berücksichtigt werden. 

Einheitlicher Schutzstatus

Die Anwendung des Status S hat die gesetzlichen Ungleichheiten zur vorläufigen Aufnahme deutlich gemacht. Mit Blick auf die Zukunft setzt sich die SFH dafür ein, dass die vorläufige Aufnahme und der Schutzstatus S durch einen einheitlichen humanitären Schutzstatus ersetzt werden, damit künftig alle Kriegsvertriebenen unabhängig von ihrer Herkunft in der Schweiz gleichen Zugang zu grundlegenden Rechten haben.

Für faire Chancen. Gemeinsam für Geflüchtete.

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