Die SFH begrüsst den heutigen Bundesratsentscheid, den Schutzstatus S für ein weiteres Jahr in Kraft zu lassen. Denn die Bedingungen für eine sichere Rückkehr sind derzeit offenkundig nicht gegeben. Aus Sicht der SFH soll der Status S nicht aufgehoben werden, bevor es ein Ende des Krieges in der Ukraine gibt sowie ein Friedensabkommen vorliegt und die Sicherheit vor Ort von unabhängigen internationalen Organisationen garantiert wird.
Integration gezielt fördern
Rund 20 Prozent der Personen mit Schutzstatus S sind aktuell erwerbstätig. Eineinhalb Jahre nach ihrer Ankunft ist dies eine gute Zahl. Die SFH begrüsst auch, dass der Bund mit verbindlicheren Vorgaben und weiteren Massnahmen die Erwerbsintegration weiter fördern will. Insbesondere Integrationsmassnahmen wie beispielsweise Jobcoaching, Ausbildungen, Beschäftigungsprogramme sollen auch für Personen mit Status S offenstehen, um deren Selbständigkeit zu fördern. Für die Potenzialabklärungen sollen die bewährten Instrumente der Integrationsagenda Schweiz eingesetzt werden. Zudem dürfen Angebote zur sozialen Integration nicht vernachlässigt werden – und auch die spezifischen Bedürfnisse von traumatisierten Personen und Frauen und Kindern müssen berücksichtigt werden.
Aufhebung muss sorgfältig geplant sein
Die SFH begrüsst, dass der Bund in Konsultation mit den Kantonen in einem Konzept frühzeitig vorbereitet hat, wie eine künftige Aufhebung des Status S ablaufen soll. Der Bundesrat hat dieses Konzept am 29. September 2023 zur Kenntnis genommen und publiziert. Das Aufhebungsverfahren und die Rückkehr müssen sorgfältig vorbereitet werden, insbesondere weil der Schutzstatus S zum ersten Mal zur Anwendung kommt. Die Aufhebung des Status S soll in Abstimmung mit der europäischen Union (EU) und den EU-Mitgliedsstaaten erfolgen.
Die SFH begrüsst, dass schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss der Lehre oder Ende des Schuljahres in der Schweiz bleiben dürfen. Ihre Familienangehörige sollen gemäss Konzept ebenfalls bis Lehrabschluss oder Ende Schuljahr in der Schweiz bleiben können.
Die SFH fordert zudem genügend lange Ausreisefristen und dass die Betroffenen bis zum Ablauf ihrer Ausreisefrist Sozialhilfe erhalten und nicht Nothilfe. Das Konzept des Bundes sieht Sozialhilfe immerhin für Jugendliche bis zum Lehrabschluss vor. Aus Sicht der SFH muss dies für alle Personen mit Status S gelten.
Lionel Walter
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