Pushbacks: Auch die Schweiz trägt eine Verantwortung

07. Oktober 2021

Geflüchtete, welche durch kroatische Sicherheitskräfte mit Schlagstöcken über die Grenze nach Bosnien-Herzegowina getrieben werden: Es sind schockierende Bilder, welche die «Rundschau» gestern Abend ausgestrahlt hat. Über einen EU-Fonds werden die Sicherheitskräfte laut SRF auch durch die Schweiz mitfinanziert. Die SFH fordert, dass die Schweiz ihre Beteiligung an der EU-Migrationspolitik nutzt, um sich mit Nachdruck für die Menschenrechte an der EU-Aussengrenze einzusetzen.

Wie im Rundschau-Bericht zu sehen, treiben kroatische Sicherheitskräfte Geflüchtete mit Gewalt auf die andere Seite eines Grenzflusses. Der Bericht ist das Resultat von gemeinsamen Recherchen von SRF, Spiegel, ARD, ZDF und Lighthouse Reports. Zahlreiche Bilder zeugen von der angewendeten Gewalt: Geflüchtete, deren Oberkörper von Schlagspuren bedeckt sind. Schlagstocktragende Polizisten sind dabei eindeutig als Mitglieder der kroatischen Interventionspolizei und Angehörige des kroatischen Innenministeriums erkennbar.

Finanziert werden diese laut SRF für das sogenannte «Migrationsmanagement» auch mit EU-Geldern, unter anderem aus dem «Fonds für die innere Sicherheit» (ISF-Grenze). An diesem ist auch die Schweiz mit einem bedeutenden Betrag beteiligt: über die sieben Jahre dauernde Laufzeit des Fonds mit insgesamt 138 Millionen Franken

Es ist nicht das erste Mal, dass Medien über sogenannte Pushbacks an der kroatisch-bosnischen Grenzen berichten. Bereits im Juni hatte die Rundschau einen ähnlichen Beitrag ausgestrahlt. Auch in anderen EU-Grenzstaaten ist es in der Vergangenheit wiederholt zu Pushbacks gekommen.

Die Schweiz ist als Schengen/Dublin-Mitglied eng in die Migrationspolitik der EU eingebunden. Wenn es sich bestätigt, dass ISF-Gelder tatsächlich für sogenannte Pushbacks missbraucht werden, braucht es mehr Transparenz über die Verwendung der Schweizer Zahlungen in den Fonds. Die SFH erwartet von der Schweiz, dass sie sich mit Nachdruck für die Einhaltung der Menschenrechte an der EU-Aussengrenze einsetzt. Hierzu gehört insbesondere das Recht, in einen Staat einreisen und dort ein Asylgesuch stellen zu können. Asyl zu ersuchen ist ein Menschenrecht. Es gilt für alle Personen, unabhängig davon wie sie eingereist sind.

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