Mit dem EU-Pakt zu Migration und Asyl wollen die europäischen Staaten - und mit ihnen die Schweiz - das Gemeinsame Europäische Asylsystem reformieren. Dabei sollen noch mehr Menschen an den europäischen Aussengrenzen festgehalten werden, wo ihre Asylgesuche in zweitklassigen Verfahren durchgeführt werden sollen.
Jedoch ist die Situation an vielen EU-Aussengrenzen schon heute geprägt von Elend, Gewalt und Verletzungen des nationalen, europäischen und internationalen Rechts. Die Organisation Ärzte ohne Grenzen hat die Verhältnisse an der griechisch-türkischen Grenze in den letzten zwei Jahren dokumentiert.
In einem neuen Bericht vom 2. November 2023 wird dokumentiert, wie Geflüchtete durch Pushbacks an der Grenze gewalttätig und lebensgefährlich zurückgedrängt wurden. Es wird beschrieben, wie den Ankommenden Handys und Bargeld abgenommen wurde, sie geschlagen, getreten und verschiedenen Formen erniedrigender Behandlung ausgesetzt wurden. Weiter schildert der Bericht, wie zivilgesellschaftliche und andere Hilfsorganisationen, die auf den ägäischen Inseln arbeiten, immer wieder von den Behörden an ihrer Arbeit gehindert werden und eine strafrechtliche Verfolgung riskieren. Der Bericht bestätigt frühere Informationen über Gewaltanwendung und Pushbacks an den griechischen Grenzen und verdeutlicht das physische und psychische Leid sowie die lebensbedrohlichen Risiken, denen Menschen ausgesetzt sind, die in Griechenland Sicherheit und Schutz suchen.
Der Bericht stützt sich auf mehr als 50 Aussagen von Geflüchteten gegenüber Mitarbeitenden von Ärzte ohne Grenzen vor Ort und Berichten von Mitarbeitenden der Organisation zwischen August 2021 und Juli 2023.
Auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe beobachtet die Situation von Asylsuchenden und Schutzberechtigten in Griechenland seit Jahren. Die SFH arbeitet dazu mit Pro Asyl (Deutschland) und deren Partnerorganisation in Griechenland Refugee Support Aegean (RSA) zusammen.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe schliesst sich Ärzte ohne Grenzen an und nimmt die Schweiz in die Pflicht, ihre Verantwortung wahrzunehmen, um den Rechtsbrüchen und dem Elend von erniedrigender Behandlung und körperlicher Gewalt an den EU-Aussengrenzen ein Ende zu setzen. Schliesslich rät die SFH von Überstellungen von Personen sowohl unter der Dublin-III-Verordnung als auch unter dem Rückübernahmeabkommen (Personen mit Schutzstatus in Griechenland) nach Griechenland ab.