Nachdem die EU-Innenministerinnen und -minister am 8. Juni eine Einigung zu zwei Kernelementen des EU-Pakt zu Migration und Asyl erzielten, drohen bereits weitere Verschärfungen des europäischen Asylsystems. Die zur Diskussion stehende Verordnung ist ebenfalls Teil des EU-Pakts und soll für den Fall von Krisen, höherer Gewalt und Instrumentalisierung gelten. Die Verordnung würde es den Ländern des Schengenraums erlauben, in Ausnahmefällen die bereits tiefen Standards der anstehenden Reform weiter abzusenken. Es drohen verzögerte Registrierungsfristen und damit verbunden ein erhöhtes Risiko von Push-Backs, die erweiterte Anwendung des Grenzverfahrens unter Haftbedingungen statt eines regulären Asylverfahrens sowie noch tiefere Standards bei der Unterbringung und der Versorgung von Schutzsuchenden.
Schweiz dürfte ebenfalls betroffen sein
Auch die Schweiz wäre voraussichtlich an Teile dieser Verordnung gebunden. Die SFH fordert deshalb, dass sich die Schweiz auf europäischer Ebene gegen eine weitere Verschlechterung der Lebensumstände von Geflüchteten und gegen neue rechtliche Schlupflöcher einsetzt. Stattdessen soll sich die Schweiz mit Nachdruck für die Einhaltung der Menschenrechte und des Völkerrechts an der EU-Aussengrenze einsetzen.
Für die SFH und ihre europäischen Partnerorganisationen besteht für diese Verordnung kein Handlungsbedarf. Der geltende Rechtsrahmen bietet den Mitgliedstaaten bereits die Flexibilität, auf Veränderungen an den Aussengrenzen zu reagieren – einschliesslich der Möglichkeit von Ausnahmeregelungen, auch wenn diese zu Recht begrenzt und eng definiert sind.
Initiiert hat die gemeinsame Stellungnahme der europäische Dachverband European Council on Refugees and Exiles (ECRE). Die SFH ist seit 1994 Mitglied dieser Allianz von Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Schutz und die Rechte von Schutzsuchenden und Flüchtlingen engagiert.