Der Bericht war ursprünglich dem «Spiegel», «Lighthouse Reports» und dem Portal «Frag den Staat» zugespielt worden und kann aktuell auf der Website des «Spiegels» in einer abgetippten Version heruntergeladen werden. Die «Republik» hat den Bericht ausgewertet und die «vernichtenden Schlussfolgerungen» der OLAF-Ermittler*innen am 13.10. öffentlich gemacht.
Gemäss «Republik» erhielt die EU-Anti-Betrugsbehörde Beweismaterial und wurde Ende 2020 gegen Frontex aktiv. Sie durchsuchte die Räumlichkeiten der Frontex-Spitze, wertete unzählige Schreiben, E-Mails und Videos aus und fasste 2021 ihre Ermittlungsresultate in einem Bericht zusammen. Dieser wurde bis heute nicht publiziert und den EU-Parlamentarier*innen auch nur mündlich vorgestellt, so die »Republik». Diese beschreibt nicht nur die massiven, im Bericht belegten Vorwürfe an die Frontex bezüglich Verletzung der Grund- und Menschenrechte. Vielmehr habe die Frontex-Führung ihre eigenen Kontrollgremien, etwa das Büro für Grundrechte, umgangen, interne Abklärungen verhindert und entsprechende Grundlagen unzugänglich gemacht. Die Schlussfolgerungen im knapp 130 Seiten langen Bericht sind deutlich und klar, wie die «Republik» ausführt: Die Führung soll Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen ignoriert und bei Push-backs sogar Anweisungen zum Wegschauen gegeben haben, ausserdem illegales Verhalten von nationalen Grenzschutzbehörden vertuscht haben. Frontex-Chef Leggeri musste deshalb bereits zu einem früheren Zeitpunkt zurücktreten.
Zur Situation an den EU-Aussengrenzen und der Rolle von Frontex hat die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) im April 2022 ein Grundlagendokument mit verschiedenen Lösungsansätzen verfasst. Darin verweist sie auf die dringende Notwendigkeit einer Reform von Frontex: Es brauche ein unabhängiges und effektives Melde-, Untersuchungs- und Überwachungssystem der Agentur und insbesondere die Rolle des Grundrechtsbeauftragten und der Grundrechtsbeobachter*innen sollen gestärkt werden. Zudem sei ein unabhängiges und umfassendes Monitoring sämtlicher Rückführungen von Personen nötig, deren Schutzgesuche abgelehnt worden seien.