Die SFH begrüsst die Publikation des vor Ort recherchierten Berichts mit dem Titel «Eine Spirale der Gewalt. Dublin-Rückführungen nach Kroatien und die Rolle der Schweiz» von Solidarité sans frontière (Sosf) und Droit de Rester (DrD). Der Bericht zeigt die Missstände im kroatischen Asylsystem auf. Diese reichen von der Unterbringung über die medizinische Versorgung bis hin zum Asylverfahren selbst. Zudem werden die Rechte von Kindern nicht ausreichend gewahrt und der kroatische Staat hält sich nicht an die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen.
Gewalt bei Abschiebungen in der Schweiz
Darüber hinaus beleuchtet der Bericht die unverhältnismässige Anwendung von Gewalt bei Abschiebungen in der Schweiz, die zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands der Betroffenen führt und das Risiko einer Re-Traumatisierung erhöht. Im Bericht werden Beispiele von Zwangsmassnahmen aufgezählt: «Schutzhelme, Handschellen, das Niederdrücken von Eltern vor ihren Kindern, Leibesvisitationen, einmal sogar zweimal, obwohl die Personen in der Zwischenzeit der Überwachung durch die Polizei in keinem Moment entgangen sind, sind Teil des repressiven Instrumentariums, das gegen die Abgeschobenen eingesetzt wird.»
Die aktuelle Analyse deckt sich mit der kontinuierlichen Forderung der SFH, auf Überstellungen nach Kroatien zu verzichten. Die SFH hat ihre Position auch mehrfach mit Studien und Berichten über die Verhältnisse im kroatischen Asylsystem begründet:
- Bericht: Rechtsprechung zum Dublin-Land Kroatien 2022, Februar 2023
- Bericht: Polizeigewalt in Bulgarien und Kroatien: Konsequenzen für Dublin-Überstellungen, September 2022
- Bericht: Situation von psychisch erkrankten Asylsuchenden und Schutzberechtigten in Kroatien (EN), 2021 (Zusammenfassung des Berichts (DE) (EN) (FR) (IT))
Auf der Grundlage dieser eigenen Erkenntnisse und Recherchen, diversen investigativ-journalistischen Berichten und Dokumentationen von Gewalt und diesem jüngsten Bericht von Solidarité sans frontière und Droit de Rester unterstreicht die SFH erneut ihre Haltung, auf Dublin-Rückführungen nach Kroatien zu verzichten.
Zunahme von Wegweisungen
Die zwei zivilgesellschaftlichen Organisationen Solidarité sans frontière und Droit de Rester stellten seit Sommer 2022 in ihren Anlauf- und Beratungsstellen eine starke Zunahme von Klientinnen und Klienten fest, auf deren Asylgesuch die Behörden nicht eintraten. Die Begründung: Wegen der Einreise in den Schengen-/Dublin-Raum über Kroatien sei gemäss der Dublin-III-Verordnung dieses Land für die Prüfung der Asylgründe zuständig. Solidarité sans frontière und Droit de Rester lancierten deshalb im Oktober 2022 die Kampagne #StopDublinKroatien, der sich viele Basisorganisationen der Schweizer Asylbewegung anschlossen. Aber auch politische Parteien wie die Grünen und die Sozialdemokratische Partei Schweiz riefen zum Verzicht auf Wegweisungen nach Kroatien auf.
Doch die Schweizer Behörden und das Bundesverwaltungsgericht erachten Kroatien weiterhin als sicheres Land, das sich an seine völker- und gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen hält. Es seien keine konkreten und ernsthaften Hinweise erkennbar, welche diese Vermutung erschüttern würden. Gemäss eigener Statistik hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) bis Mai 2023 bereits 985 Nichteintretensentscheide verfügt und 67 Wegweisungen vollzogen.