Der Supreme Court in London spricht sich in einem heute veröffentlichen Urteil gegen den Ruanda-Plan der englischen Regierung aus. Das höchste englische Gericht unterbindet damit das umstrittene Vorhaben, Asylsuchende nach Ruanda auszuschaffen, um dort deren Asylverfahren durchführen zu lassen. Die SFH begrüsst den Gerichtsentscheid. Das Urteil bestätigt, dass Ruanda nicht als sicherer Drittstaat eingestuft werden kann. Die Richter kommen unter anderem zum Schluss, dass ein grosses Risiko besteht, dass nach Ruanda auszufliegende Personen weiter in ihr Herkunftsland abgeschoben würden, wodurch das Non-Refoulement-Gebot verletzt würde.
Zahlreiche internationale Beobachter*innen – von Nichtregierungsorganisationen wie Human Rights Watch über Kirchen bis zum UNHCR – kritisierten den Ruanda-Plan von Beginn an vehement, da ernsthafte und begründete Bedenken gegenüber dem ruandischen Asylverfahren angebracht sind und das Land kein sicherer Drittstaat für Geflüchtete ist.
Das wegweisende Urteil bestätigt den Standpunkt der SFH: Die Auslagerung von Asylverfahren und Schutzverpflichtungen in Drittstaaten, wie beispielsweise Ruanda, ist abzulehnen, insbesondere weil dabei eklatante Verstösse gegen völkerrechtliche Verpflichtungen und internationale Menschenrechtsnormen drohen.
Keine Auslagerung von Schutzverpflichtungen der Schweiz
Das Urteil aus London ist aus Sicht der SFH ein deutliches Zeichen gegen die Pläne in verschiedenen europäischen Staaten, die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz an Drittstaaten abzuwälzen. Auch in der Schweiz steht die Forderung nach einer Auslagerung von Schutzverpflichtungen im Raum: Der Ständerat hat in der Sommersession einem Vorstoss zugestimmt, der ein Abkommen mit Ruanda fordert, um abgewiesene eritreische Asylsuchende dorthin auszuschaffen. Der Nationalrat wird sich demnächst damit befassen. Angesichts des klaren Entscheids des englischen Supreme Court fordert die SFH den Nationalrat auf, diesen Vorstoss abzulehnen. Denn das Urteil macht deutlich, dass Pläne nach dem UK-Ruanda-Modell in der Praxis nicht menschenrechtskonform durchführbar sind, weshalb auf solche Strategien grundsätzlich zu verzichten ist.
Eliane Engeler
Mediensprecherin
- Telefon: +41 31 370 75 15
- Zentrale: +41 31 370 75 75
- E-Mail: media@fluechtlingshilfe.ch