Grenzzaun

EU-Parlament stimmt Asylreform zu, baut Flüchtlingsschutz massiv ab

10. April 2024

Das Europäische Parlament hat heute grünes Licht zum neuen EU-Pakt gegeben, dem umfassenden Reformpaket der europäischen Asyl- und Migrationspolitik. Aus Sicht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) führt der neue EU-Pakt zu massiven Verschärfungen in der europäischen Asylpolitik. Der Zugang zu fairen Asylverfahren wird stark eingeschränkt und geflüchtete Menschen werden weitgehend entrechtet.

Der neue EU-Pakt zu Migration und Asyl wird die bestehenden Probleme des Dublin-Systems nicht lösen, aber auf Kosten des notwendigen Schutzes für Geflüchtete zu massiven Verschärfungen in der europäischen Asylpolitik führen. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlamentes bekräftigt die SFH ihre bereits zuvor geäusserte Kritik. Zu den Kernelementen der Reform gehören unzulängliche Schnellverfahren an den EU-Aussengrenzen – von denen selbst Familien mit Kindern nicht ausgenommen sind – und der Abbau fundamentaler Schutz- und Verfahrensgarantien. Zudem steht eine verstärkte Kooperation mit vermeintlich sicheren Drittstaaten im Zentrum.

Die Verhandlungen der letzten Monate haben ergeben, dass es künftig je nach zurückgelegtem Fluchtweg deutlich einfacher sein wird, ein Asylgesuch ohne inhaltliche Prüfung als unzulässig abzulehnen. Verschärfungen erfolgten daneben auch in vielen anderen Teilen der Reform. Wie der neue Solidaritätsmechanismus in der Praxis funktioniert, wird sich zudem erst noch zeigen müssen. Die äusserst komplexen Regeln beinhalten diverse Ausnahmebestimmungen und erlauben den Mitgliedstaaten, finanzielle Beiträge zu leisten, wenn sie keine Geflüchteten aufnehmen wollen.

Wird die Reform tatsächlich wie vorgesehen umgesetzt, sollte sich die Schweiz aus Sicht der SFH wie schon bei früherer Gelegenheit an einer europäischen Lösung zur Umsiedlung von Schutzsuchenden beteiligen. Daneben braucht es aber vor allem mehr Solidarität mit schutzsuchenden Menschen. Weil mit dem EU-Pakt die Abschottung Europas weiter zunehmen wird, muss die Schweiz mehr reguläre Zugangswege schaffen, über die schutzbedürftige Menschen sicher und unversehrt nach Europa und in die Schweiz einreisen können.

Abstimmungsergebnis zeigt erhebliche Vorbehalte

Nach der Einigung zwischen den Verhandlungsteams des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten im letzten Dezember war der heutige Entscheid insgesamt zu erwarten gewesen. Dass die Abstimmungsergebnisse über die einzelnen Elemente des Paktes teils sehr knapp ausgefallen sind, zeigt aber, dass ein erheblicher Teil des Parlaments grosse Vorbehalte gegen die Reform hat.

Die Umsetzung in der Schweiz

Nach einer finalen Genehmigung durch die Mitgliedstaaten dürfte der EU-Pakt noch vor Juni 2024 in Kraft treten. Angewendet werden die neuen Regelungen ab Sommer 2026. Für die Schweiz wird ein Teil der Reform – darunter insbesondere die Screening-Verordnung, die neue Eurodac-Verordnung sowie der Ersatz der Dublin-III-Verordnung – Weiterentwicklungen des Schengen-, respektive Dublin-Besitzstandes darstellen. Diese unterliegen in der Schweiz dem üblichen politischen Verfahren, an dem sich auch die SFH beteiligen wird.

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