SFH fordert Solidarität bei Schweizer Umsetzung des EU-Pakts

14. November 2024

Der EU-Pakt zu Migration und Asyl wird zum weiteren Abbau des Flüchtlingsschutzes und der Zementierung der europäischen Abschottung beitragen. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) fordert, dass die Schweiz bei der innerstaatlichen Umsetzung den verbleibenden nationalen Spielraum nutzt, um die Solidarität mit Geflüchteten zu stärken und ihre Rechte zu gewährleisten. Es braucht insbesondere eine verbindliche Teilnahme am EU-Solidaritätsmechanismus zur Umsiedlung von Schutzsuchenden.

Die SFH hat sich gemeinsam mit ihrem europäischen Dachverband ECRE gegen die Verabschiedung des EU-Pakt auf europäischer Ebene eingesetzt. Sie kritisiert, dass auf Kosten des dringend nötigen Schutzes für Geflüchtete massive Verschärfungen eingeführt werden. Bei der Schweizer Umsetzung muss aus Sicht der SFH – zusätzlich zur Weiterentwicklung des Schengen-/Dublin-Besitzstandes – der verbleibende nationale Spielraum genutzt werden, um die Solidarität mit Geflüchteten und ihre Rechte in den Fokus zu rücken. Sie fordert deshalb in ihrer Vernehmlassungsantwort, dass die Schweiz ergänzende Massnahmen der Solidarität und Humanität ergreift. Die Schweiz soll sich insbesondere verpflichten, am EU-Solidaritätsmechanismus zur Umsiedlung von Geflüchteten teilzunehmen. Ausserdem soll sie das Dublin-Selbsteintrittsrecht vermehrt anwenden.

Mit dem EU-Pakt wird die Abschottung Europas weiter zunehmen. Die SFH fordert die Schweiz dazu auf, grundsätzlich mehr reguläre Zugangswege zu schaffen, über die schutzbedürftige Menschen sicher und unversehrt nach Europa und in die Schweiz einreisen können. Ein erster wichtiger Schritt wäre, das derzeit sistierte Resettlement-Programm so bald wie möglich wiederaufzunehmen.

Verbesserungen bei nationaler Umsetzung

Aus Sicht der SFH braucht es daneben etliche Verbesserungen bei der nationalen Umsetzung der rechtlichen EU-Vorgaben, welche die Schweiz übernehmen muss. Insbesondere muss der unabhängige Rechtsschutz den Asylsuchenden ab Beginn des Screeningverfahrens zur Verfügung stehen und nicht erst nach Abschluss des Screenings, wie vom Bundesrat vorgeschlagen.

Bei den Änderungen in Zusammenhang mit den Dublin-Regeln fordert die SFH unter anderem klare und transparente Kriterien für Situationen, in welchen die Überstellungsfrist verlängert werden darf, und dass diese Fristverlängerung restriktiv angewendet wird. Ausserdem fordert die SFH, dass das Kindeswohl jederzeit gewahrt wird und dass Kinder sowie Familien nicht in Administrativhaft genommen werden. Die Anordnung der Dublin-Haft soll von Amts wegen überprüft werden und nicht über die in der EU-Verordnung vorgesehene Dauer hinausgehen.

Subsidiären Schutz übernehmen

Die SFH fordert seit langem einen einheitlichen, langfristigen humanitären Schutzstatus für Menschen, die Schutzbedarf haben, aber die strengen Kriterien für die Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllen. Meist sind die Betroffenen Kriegsvertriebene. Die SFH schlägt daher vor, den subsidiären Schutzstatus analog zur EU-Gesetzgebung zu übernehmen. Denn das wäre ein Schritt hin zur Verbesserung der Rechte zumindest einiger Personen, die momentan lediglich eine vorläufige Aufnahme erhalten.

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