Aus dem NKVF-Bericht geht hervor, dass in den Berner Rückkehrzentren Kinder oft jahrelang auf sehr engem Raum leben und sich ein einziges Zimmer mit ihren Eltern und Geschwistern teilen müssen. Die SFH kritisiert diese Umstände seit vielen Jahren, da sie den Verpflichtungen der Schweiz aus der UN-Kinderrechtskonvention, vorrangig dem Kindeswohl zuwiderlaufen. Die erfolgte Bestandsaufnahme im aktuellen NKVF-Bericht zu den drei geprüften Zentren betreffend Aarwangen, Biel und Gampelen bestätigt diese Kritik. Die SFH unterstützt deshalb die an den Kanton Bern gerichtete Empfehlung der NKVF, wonach Kinder und deren Familien grundsätzlich in Wohnungen untergebracht werden sollten.
Aus dem Bericht der NKVF geht überdies deutlich hervor, dass sich Frauen in den Gemeinschaftsbereichen der Unterkunft vor allem nachts nicht sicher fühlen. In den drei Zentren sind die Toiletten und Duschen nicht klar nach Geschlechtern getrennt und auch nicht immer ausreichend geschützt. Die SFH unterstützt entsprechend die Empfehlungen der NKVF, wonach die Infrastruktur in den Rückkehrzentren so zu gestalten ist, dass sich auch Frauen und Mädchen sicher fühlen. Schliesslich sollen alle Frauen und Mädchen einen separaten und sicheren Zugang zu den Sanitäranlagen haben. Dies entspricht auch den Empfehlungen, die aus den von Bundesrat, Staatssekretariat für Migration (SEM) und Schweizerischem Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) veröffentlichten Berichten über die Situation von asylsuchenden Frauen und Mädchen in Folge des Postulats Feri (Kurzfassung) hervorgehen.
Für die SFH muss auch die Situation von Kindern, die in Rückkehrzentren anderen Kantonen untergebracht sind, genauer geprüft werden. In diesem Zusammenhang begrüsst sie die aktuell laufende Studie über Kinder und Jugendliche, die in der Schweiz auf Nothilfe angewiesen sind. Sie wird vom Marie-Meierhofer Institut für das Kind im Auftrag der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM) durchgeführt.