UNHCR bestätigt Handlungsbedarf in Bundesasylzentren

06. November 2023

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsst die heute veröffentlichten Empfehlungen des UNHCR zur Unterbringung in den Bundesasylzentren. Der Bericht betrifft mehrere Bereiche und beinhaltet ähnliche Anforderungen wie diejenigen, welche die Schweizerische Flüchtlingshilfe in ihrem Positionspapier empfiehlt. Gerade in der aktuellen Situation mit vielen Asylsuchenden sind Massnahmen für die Qualitätsverbesserung bei der Unterbringung in Asylzentren des Bundes unabdingbar.

Gleich mehrere Empfehlungen von UNHCR vom Montag, 6. November betreffen Asylsuchende mit besonderen Bedürfnissen. Dabei geht es etwa um Kinder, Menschen mit Beeinträchtigungen oder Angehörige der LGBTQI+-Community. Damit ihre Rechte respektiert werden, müssten dringend Mechanismen für eine flächendeckende und systematische Identifizierung dieser Personen etabliert werden, schreibt das UNHCR. Die Mitarbeitenden in den Bundeasylzentren sollen entsprechend sensibilisiert oder geschult werden.

Schutz von Frauen und Kindern

Alleinreisende Frauen werden teilweise zusammen mit Familien oder mehreren Familien im selben Schlafraum untergebracht. Unbegleitete Mädchen müssen den Schlafraum manchmal auch zusammen mit erwachsenen Frauen teilen. Um ihre Sicherheit zu gewährleisten, sind aber getrennte und abschliessbare Schlafräume, Sanitäranlagen und Aufenthaltsräume unabdingbar. Diese Mindestanforderung, sowie die altersgerechte Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten Kindern, müssten auch bei Schwankungen bei den Asylgesuchen eingehalten werden. Das UNHCR empfiehlt dem Bund, entsprechende Konzepte zu erarbeiten.

Handlungsbedarf besteht laut dem UNHCR auch beim Thema Bildung. Gefördert werden sollen etwa externe Aufnahmeklassen für schulpflichtige Kinder. Den älteren, nicht-schulpflichtigen Kindern, sollen Bildungsmöglichkeiten angeboten werden. Bei der Gesundheitsversorgung mangelt es an genügend niederschwelligen Angeboten für psychologische und psychosoziale Unterstützung – dazu zählt auch die Suchtprävention.

Asylsuchende und Freiwillige einbeziehen

In den Empfehlungen wird zudem festgehalten, dass Freiwilligenorganisationen den Zugang zu den BAZ erleichtert werden soll. Die Zivilgesellschaft könne so bei der Gestaltung von Beschäftigungsprogrammen, Freizeitaktivitäten und Sprachkursen eingebunden werden.

Schliesslich empfiehlt das UNHCR, Asylsuchende vermehrt in Unterbringungsprozessen sowie bei der Erarbeitung von Konzepten einzubeziehen. Dies kann zum Beispiel durch Umfragen, Beschwerdemechanismen oder durch die Schaffung von Bewohner*innenräte gemacht werden, die als Dialogplattform für den Informationsaustausch zwischen Geflüchteten, Staatssekretariat für Migration (SEM) und Personal der BAZ dienen können.

Für den Bericht führte UNHCR in den Jahren 2021 und 2022 zwölf Besuche in allen Bundesasylzentren der seit 2019 geführten sechs Asylregionen durch. Insgesamt wurden Gespräche mit 269 Asylsuchenden sowie mit 2018 Arbeitenden in den Bundesasylzentren geführt.

Die SFH hat zur Unterbringung in Bundesasylzentrenten Mindeststandards verfasst. Diese sind hier abrufbar.

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