Aufnahmebedingungen in Italien: Keine Verbesserung in Sicht

17. Juni 2021

Ein heute publiziertes Update der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) und des Vereins borderline-europe ergänzt den Italienbericht der SFH vom Januar 2020 und fokussiert auf die aktuellen Entwicklungen der Aufnahmebedingungen in Italien. Erörtert werden die gesetzlichen Änderungen und deren Umsetzung in der Praxis sowie die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Personen aus dem Asylbereich.

Es ist ruhiger geworden um den ehemaligen italienischen Innenminister Matteo Salvini, aber die Konsequenzen seiner kurzsichtigen und menschenfeindlichen Flüchtlingspolitik wirken nach: Anfang 2020 legte die SFH in einem umfassenden Bericht detailliert die drastischen Folgen der im Oktober 2018 vorgenommenen Änderungen in der Asylgesetzgebung dar. Davon wurden einige inzwischen auf dem Papier bereits wieder geändert und teilweise rückgängig gemacht durch Salvinis parteilose Nachfolgerin Luciana Lamorgese. Das aktuelle Update zeigt jedoch, dass ein gesetzgeberischer Akt die seit langem bestehenden Probleme, die teilweise bereits vor der Ära Salvini existierten, nicht zu beheben vermag.

Umso wichtiger ist die Frage, wie sich die Aufnahmebedingungen für Personen, die unter der Dublin-III-Verordnung oder in Anwendung eines Rückübernahmeabkommens nach Italien zurückgeschickt werden, im Moment und unter Berücksichtigung der Covid-19-Pandemie darstellen. Italien wurde von der Pandemie stark getroffen, die Anzahl bedürftiger Personen ist angestiegen, während die Anzahl von Betten in Notunterkünften halbiert werden musste. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt hat sich im Zuge der Covid-19-Pandemie und der Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage 2020 und 2021 zusätzlich verschärft. Es fehlt an Unterstützung für Personen im Asylverfahren und zusätzlich fehlt es an Perspektiven für Personen mit Schutzstatus.

Den jüngsten umfassenden Bericht zum italienischen Asyl- und Aufnahmesystem hat die SFH im Januar 2020 veröffentlicht. Für grundlegende Erläuterungen wird auf diesen Bericht verwiesen. Darin wurden zudem ausführlich die Auswirkungen der Gesetzesänderungen von Salvini auf das ohnehin bereits stark fragmentierte und überlastete Asylsystem in Italien beschrieben. Unter Vorbehalt der im Update angesprochenen Anpassungen durch das Lamorgese-Dekret sind die im Bericht 2020 gemachten Ausführungen noch immer gültig. Da sich die Situation für Personen, die nach Italien überstellt werden, keineswegs und wenn überhaupt, dann lediglich auf dem Papier verbessert hat, rät die SFH weiterhin, Asylsuchende nicht nach Italien zu überstellen.

Das Update wurde gemeinsam mit dem Verein borderline-europe erstellt, der die Situation an den Grenzen Europas beobachtet und seit 2009 auch eine Aussenstelle auf Sizilien führt.

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