SFH rät von der Überstellung psychisch Erkrankter nach Italien ab

17. Februar 2022

Die Situation für geflüchtete Menschen in Italien ist in vielerlei Hinsicht problematisch, unter anderem auch der Zugang zu psychologischer Behandlung. In einem heute veröffentlichten Bericht hat sich die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) eingehender mit dem Thema befasst. Sie weist darin auf die Lücken im italienischen Aufnahmesystem hin und rät von der Überstellung psychisch Erkrankter nach Italien ab.

Auf Grundlage des Dublin-Abkommens können Asylsuchende zur Prüfung ihres Asylgesuchs aus der Schweiz nach Italien zurückgeführt werden. Personen, die bereits über einen Flüchtlingsstatus verfügen, können auf der Grundlage bilateraler Abkommen ebenfalls aus der Schweiz nach Italien zurückgeführt werden, wenn der internationale Schutz durch Italien gewährt wurde. Davon sind auch Schutzbedürftige mit psychischen oder psychologischen Problemen nicht ausgenommen. Im Allgemeinen ist der Zugang zur Gesundheitsversorgung in Italien erschwert, wie die SFH in früheren Berichten bereits detailliert geschildert hat. Ein weiteres Problem ist das Fehlen geeigneter Unterbringungsplätze für Personen mit besonderen Bedürfnissen.

Aufgrund verschiedener Informationen über den schwierigen Zugang zu psychologischen Behandlungen in Italien hat die SFH diese Thematik eingehend untersucht und heute dazu einen Bericht veröffentlicht. Darin wird auf zahlreiche Hindernisse hingewiesen. So gibt es weder genügend spezialisierte Plätze für Personen mit schweren psychologischen Erkrankungen noch langfristige Lösungen für deren Behandlung. Sowohl innerhalb der italienischen Strukturen als auch beim Informationsaustausch zwischen der Schweiz und den italienischen Behörden fehlt es an Identifikationsmechanismen für vulnerable Personen, was dazu führen kann, dass die Bedürfnisse gar nicht erst erkannt werden. Eine weitere Hürde stellt die Sprache dar, da medizinisches Personal oftmals nur Italienisch spricht. Die SFH rät aufgrund ihrer Erkenntnisse von Italien-Überstellungen von Personen, die auf eine psychologische oder psychiatrische Behandlung angewiesen sind, ab.

Ähnliche Position in Bezug auf Überstellungen nach Kroatien

Die Situation in Kroatien ist kaum besser. Wie die SFH in einem im Dezember 2021 veröffentlichten Bericht schilderte, haben Asylsuchende und Personen mit Schutzstatus in Kroatien praktisch keinen Zugang zu psychologischer oder psychiatrischer Behandlung. Sie bleiben daher oft unbehandelt.

Die SFH rät daher davon ab, betroffene Personen nach Kroatien zu überstellen. Generell positioniert sich die SFH gegen die Überstellung von Personen mit schweren psychischen Erkrankungen in andere Dublin- oder sichere Drittstaaten, wenn diese nicht im Interesse der betroffenen Person liegen. Die psychische Gesundheit sollte immer vorrangig beachtet werden.

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