Ein vergessener Krieg: SFH fordert Schutz für sudanesische Geflüchtete

30. Juli 2024

Die Gewalt im Sudan eskaliert. Millionen Menschen sind auf der Flucht und von akutem Hunger bedroht. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) setzt sich dafür ein, dass sudanesischen Geflüchteten die vorläufige Aufnahme gewährt wird.

Seit April 2023 herrscht im Sudan ein blutiger Bürgerkrieg. Durch den Konflikt zwischen der sudanesischen Armee (SAF) und den paramilitärischen Rapid Support Forces (RSF) haben sich die bereits zuvor bestehenden politischen Unruhen und sozio-ökonomischen Problemen zu einer der schlimmsten humanitären Katastrophen und zur grössten Vertreibungskrise weltweit entwickelt. Die Hälfte der Bevölkerung, sprich rund 25 Millionen Menschen, benötigt dringend humanitäre Hilfe. Nebst schweren Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen beider Konfliktparteien erlebt das Land zurzeit die schlimmste Hungersnot seit 20 Jahren. So haben die bewaffneten Kämpfe, der fehlende Zugang zu medizinischer Versorgung und der kriegsbedingte Hunger bisher 15'000 Menschen das Leben gekostet.

Der Konflikt hat insgesamt 12 Millionen Menschen in die Flucht getrieben: 10 Millionen leben als Binnenvertriebene im Land selbst, davon sind knapp 3 Millionen schon mehrfach vertrieben worden. Weitere zwei Millionen Menschen sind in die Nachbarländer Tschad, Südsudan, Äthiopien, in die Zentralafrikanische Republik oder nach Ägypten ausgewichen, wo sie nun wiederum lokalen bewaffneten Konflikten ausgesetzt oder von Deportationen zurück in den Sudan bedroht sind.

Unsicherheit auch nach der Flucht

Nur wenige Menschen aus dem Sudan schaffen die Flucht in die Schweiz. Von insgesamt 30'214 Asylgesuchen im Jahr 2023 entfielen lediglich 207 Gesuche auf Personen aus dem Sudan. Im Jahr 2024 waren es bis Ende Juni sogar nur 60 Asylgesuche. Aufgrund der schweren Kampfhandlungen im Sudan hat das Staatssekretariat für Migration SEM im Februar 2024 ein Entscheid- und Vollzugsmoratorium erlassen. Dies bedeutet einerseits, dass zwar bis auf Weiteres keine Wegweisungsvollzüge angeordnet und die zwangsweise Wegweisung von Personen in den Sudan vorerst eingestellt werden, andererseits werden aber auch sämtliche Gesuche, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt gestellt wurden, derzeit nicht behandelt. Aus Sicht der SFH ist Letzteres problematisch, denn so müssen sudanesische Gesuchstellende unbestimmte Zeit und in grosser Ungewissheit auf einen Asylentscheid warten. Dies ist umso unverständlicher, als dass derzeit keinerlei Beruhigung der dramatischen Situation im Sudan in Sicht ist.

Die schweizerische Rechtslage sieht für Personen, welche bei «Krieg, Bürgerkrieg, allgemeine Gewalt und medizinischer Notlage im Heimat- oder Herkunftsstaat konkret gefährdet sind», ausdrücklich eine vorläufige Aufnahme aus humanitären Gründen vor (Art. 83 Abs. 4 des Ausländer- und Integrationsgesetzes AIG). Da diese Kriterien unbestrittenermassen auf aus dem Sudan geflüchtete Personen zutreffen, fordert die SFH, dass sudanesischen Geflüchteten aufgrund des anhaltenden Bürgerkrieges in ihrem Herkunftsland in der Schweiz eine vorläufige Aufnahme und damit Zugang zu Integrationsmassnahmen gewährt wird. Besonders verletzliche Personen sollen zudem über Resettlement-Programme und humanitäre Visa in die Schweiz gelangen und hier Schutz erhalten.

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