Kind sein dürfen, auch nach der Flucht. Alle Kinder haben die gleichen Rechte

11. Juni 2024

Geflüchtete Kinder sind besonders schutzbedürftig. Dennoch werden ihre Rechte in Zeiten hoher Asylgesuchszahlen nicht immer gewährleistet. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) setzt sich im Rahmen des diesjährigen Flüchtlingstages dafür ein, dass Kinder im Asylwesen uneingeschränkt den Schutz erhalten, der ihnen gemäss der Kinderrechtskonvention zusteht. Behörden müssen insbesondere eine kindergerechte Unterbringung und Betreuung sicherstellen und sollten eine frühzeitige Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen.

Der nationale Flüchtlingstag, am Samstag, 15. Juni 2024, steht unter dem Motto „Kind sein dürfen, auch nach der Flucht. Alle Kinder haben die gleichen Rechte“. Geflüchtete Kinder sind besonders schutzbedürftig. Sie erlebten oft belastende Situationen vor und während der Flucht und stehen in der Schweiz vor einer ungewissen Zukunft.

Mehr als 10% der Asylgesuche im letzten Jahr stammten von unbegleiteten Kindern. Ein Drittel aller Asylgesuche wurden von begleiteten Kindern eingereicht. Gerade in Zeiten hoher Asylgesuchszahlen werden die Rechte von Kindern nicht immer vollständig eingehalten. Die SFH setzt sich dafür ein, dass auch Kinder im Asylwesen uneingeschränkt den Schutz erhalten, der ihnen gemäss der Kinderrechtskonvention zusteht. Dies muss für alle Menschen bis 18 Jahre gelten. Zu den Kinderrechten gehören unter anderem der Zugang zu Bildung, der Anspruch auf Ruhe und Freizeit oder das Recht, sich spielerisch betätigen zu können. Kinder sind ihrem Alter entsprechend zu informieren und in Entscheidungen miteinzubeziehen. Das Kindeswohl muss dabei stets an oberster Stelle stehen.

Kindergerechte Unterbringung und Betreuung

Kinder im Asylwesen benötigen Betreuung und Unterstützung, die ihre spezifischen Bedürfnisse berücksichtigen und ihnen eine möglichst kindgerechte und gesunde Entwicklung ermöglichen. Hierzu gehören kindergerechte Unterbringungsformen sowie gut qualifiziertes und ausreichendes Betreuungspersonal. Auch Pflegefamilien können einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Aus Sicht der SFH braucht es eine vorausschauende Planung, damit die Rechte geflüchteter Kinder insbesondere in Zeiten hoher Asylgesuchszahlen gewahrt bleiben.

Frühzeitige Teilhabe am sozialen Leben

Wenn geflüchtete Kinder am sozialen Leben teilhaben können, bringt dies nicht nur für die Betroffenen viele Vorteile, sondern auch für die Gesellschaft. Es hilft, Hürden und Vorurteile abzubauen und fördert die Diversität. Aus Sicht der SFH sollten daher für Kinder im Asylwesen frühzeitig Möglichkeiten der Partizipation wie Bildungs- und Freizeitangebote gefördert werden. Sie sollen in Entscheidungen eingebunden werden, welche sie selbst betreffen. Die soziale Teilhabe soll diskriminierungsfrei gestaltet sein.

Veranstaltungen zu den Flüchtlingstagen

Die Kampagne zu den Flüchtlingstagen verbindet vielfältige Anlässe der Partnerorganisationen der SFH in allen Sprachregionen der Schweiz. Durch interkulturelle Aktivitäten und direkte Begegnungen mit Geflüchteten kann sich die Bevölkerung mit dem Thema vertraut machen. Eine Übersicht über die Veranstaltungen findet sich auf der Website zu den Flüchtlingstagen.

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