Rechtsgleichheit beim Schutz von Geflüchteten: Bundesrat muss mehr tun

20. September 2024

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsst den Bericht zum Schutzstatus S und der vorläufigen Aufnahme durch die Evaluationsgruppe, die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eingesetzt wurde. Die SFH wurde von der Evaluationsgruppe angehört und hatte Gelegenheit, ihre Anliegen einzubringen: Einige ihrer Empfehlungen hat die Evaluationsgruppe zwar aufgenommen, die SFH ist jedoch der Ansicht, dass die im Bericht vorgeschlagenen Varianten für eine Harmonisierung des Status F (vorläufige Aufnahme) und des Status S nicht weit genug gehen.

Die Schlussfolgerung der Evaluationsgruppe ist eindeutig: Es besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf, um die bestehende Rechtsungleichheit zwischen dem Status F und dem Status S zu beseitigen. Dies bestätigt die langjährige Forderung der SFH nach Gleichbehandlung und einer Re-form der vorläufigen Aufnahme. Aus ihrer Sicht ist mit dem Prüfbericht der Evaluationsgruppe der Moment gekommen, die überfällige Reform der vorläufigen Aufnahme endlich gezielt anzugehen und durch die Harmonisierung mit dem Status S eine nachhaltige Lösung zu finden, die den Betroffenen und der Gesellschaft nützt. 

Echte Rechtsgleichheit statt minimaler Anpassungen

Nach Ansicht der SFH gehen die im Evaluationsbericht vorgeschlagenen Varianten nicht weit genug und führen nicht zur nötigen Verbesserung für alle Betroffenen, die auch deren Integration begünstigen würde. Die SFH bekräftigt daher ihre Forderung nach einem einheitlichen humanitären Schutzstatus.

Die Variante 3 der Evaluationsgruppe – ein einheitlicher Schutzstatus ähnlich zu dem in der EU geltenden subsidiären Schutz – wäre aus Sicht der SFH aber immerhin eine Verbesserung für Kriegsvertriebene. Dabei zugleich die Entscheidkompetenz für andere Fälle (z.B. Personen mit schweren medizinischen Problemen) an die Kantone zu delegieren, erachtet die SFH jedoch nicht als zielführend. Die Variante 1 würde Verbesserungen für sämtliche Personen der heutigen VA und Status S zumindest ermöglichen. Wichtig ist aber, dass die Rechte nicht nach unten angeglichen werden. Denn eine bessere Rechtsstellung fördert die Integration. Die Variante 2 ist aus Sicht der SFH klar abzulehnen, da die Abgrenzung zwischen individuellen Verfolgungsgründen und anderen Gründen in der Praxis schwierig ist und nicht den Schutzsuchenden überlassen werden kann.

Sich an der Integrationsagenda ausrichten

Die SFH begrüsst den Entscheid des Bundesrats die Bewilligungs- in eine Meldepflicht für Personen mit Status S umzuwandeln, im Sinne eines erleichterten Zugangs zum Arbeitsmarkt. Die SFH unterstützt die Empfehlung der Evaluationsgruppe die Integrationsförderung zu vereinheitlichen und fordert das EJPD auf, diese in seine Vorlage für gesetzliche Massnahmen aufzunehmen. Eine Gleichbehandlung ist auch bei den Integrationsmassnahmen wichtig. So unterstützt die SFH denn auch die Empfehlung, die Finanzierung gemäss der Integrationsagenda (IAS) anzupassen. Die Gewährung einer vollen Integrationspauschale oder zumindest eines degressiven Modells, das zu Beginn des Integrationsprozesses mehr Mittel zur Verfügung stellt, entspricht der Forderung der SFH.

Ein Erfolg für die private Unterbringung

Schliesslich begrüsst die SFH, dass die Evaluationsgruppe die private Unterbringung grundsätzlich als Erfolg wertet und die Einführung einheitlicher Prozesse und Standards empfiehlt. Dass dieser Erfolg gerade dort besonders gross war, wo bereits vorher Strukturen für die private Unterbringung und Erfahrungen bestanden, bestätigt die Forderung der SFH nach einer nachhaltigen Verankerung der Privatunterbringung im Schweizer Asylsystem. Deren Einbezug in die Notfallplanung ist bereits ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung und trägt wesentlich zur Entlastung der regulären Unterbringungsstrukturen bei.

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