UN-Migrationspakt
Mit dem von den UN-Mitgliedsstaaten 2018 beschlossenen «Globalen Pakt für sichere, geordnete und geregelte Migration» anerkennen Herkunfts-, Transit- und Zielländer erstmals gemeinsam Migration als das, was sie ist: ein dauerhaftes globales Phänomen, das sich nur grenzüberschreitend und kooperativ besser kontrollieren und organisieren lässt. Der Migrationspakt ist in diesem Sinne eine politische Absichtserklärung zur verstärkten internationalen Zusammenarbeit und einer besseren politischen Gestaltung von Migration. Er enthält Leitlinien und Massnahmen, ist rechtlich aber nicht bindend. Der Pakt wurde vorab in Europa von Rechtspopulisten massiv bekämpft, ist aber kein revolutionärer Schritt. Er ist ein ausgehandelter Kompromiss zwischen den jeweiligen Eigeninteressen der Staaten, der deren nationale Souveränität in der Migrationspolitik anerkennt und diese um die Option multilateraler Kooperation ergänzt. Im Migrationspakt werden alle relevanten, bereits im Völkerrecht existierenden Standards zu Migration in einem einzigen Dokument zusammengetragen. Die Schweiz war an der Erarbeitung des Paktes massgeblich beteiligt, hat ihn bislang aber nicht unterzeichnet.
UN-Flüchtlingspakt
Der Globale Pakt für Flüchtlinge wurde 2018 von den UN-Mitgliedstaaten verabschiedet, auch die Schweiz unterstützt ihn. Der Flüchtlingspakt will die internationale Zusammenarbeit stärken und die Solidarität der Staaten untereinander fördern, um rascher auf grosse Fluchtbewegungen reagieren zu können, die Situation von Flüchtlingen zu verbessern und deren Versorgung sicherzustellen. Der Pakt bestätigt die Bedeutung der Genfer Flüchtlingskonvention und baut auf ihr sowie auf dem weiteren, bereits bestehenden, internationalen Flüchtlingsrecht auf. Er liefert mit einem Massnahmenprogramm und konkreten Vorschlägen gewissermassen eine Gebrauchsanweisung, wie alle involvierten Akteure – Staaten, humanitäre Organisationen, Privatwirtschaft, Zivilgesellschaft und viele mehr – systematisch zusammenarbeiten können, um die weltweite Unterstützung für Flüchtlinge und Vertriebene effizienter zu gestalten. Der Flüchtlingspakt soll namentlich den Druck auf die Aufnahmeländer mindern, Flüchtlinge aus der Abhängigkeit von humanitärer Hilfe befreien und ihnen helfen, eigenständig für sich selbst und ihre Familien sorgen zu können, den Zugang zu humanitären Aufnahmeprogrammen in Drittstaaten ausweiten sowie die Bedingungen für eine sichere und würdige Rückkehr ins Heimatland verbessern.
Resettlement
Weltweit leben rund 70 Prozent aller Flüchtlinge in Nachbarstaaten von Kriegs- und Krisenländern. Viele von ihnen haben kaum Zugang zur lebensnotwendigen Grundversorgung und grundlegenden Rechten, da die Zufluchtsstaaten häufig überfordert sind. Es fehlt daher auch die Perspektive auf die Integration vor Ort – genauso wie auf eine sichere Rückkehr ins Herkunftsland. In solchen ausweglosen Situationen sind die Resettlement-Programme von UNHCR oft die letzte Chance für besonders Schutzbedürftige. Für sie versucht UNHCR aufnahmebereite Drittstaaten zu finden. Das Resettlement ermöglicht es den Betroffenen, als anerkannte Flüchtlinge sicher und legal in ein solches Land zu kommen, dort dauerhaft zu bleiben und ein neues Leben zu beginnen. Das Resettlement schützt damit nicht nur einzelne Flüchtlinge, sondern entlastet auch Erstzufluchtsstaaten und trägt so zu einer besseren internationalen Verantwortungsteilung bei. Die Schweiz beteiligt sich regelmässig an den Resettlement-Programmen, allerdings mit jeweils bescheidenen Kontingenten. Aufgrund der aktuell schwierigen Situation in den Kantonen und Gemeinden ist das Resettlement-Programm jedoch seit April 2023 sistiert.
Auch weltweit übersteigt der Bedarf weiterhin deutlich die Zahl der verfügbaren Plätze. Das UNHCR schätzt, dass 2024 mehr als 2,4 Millionen Flüchtlinge auf Resettlement angewiesen sein werden. Gleichzeitig ist gemäss einem Bericht des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) das Resettlement von Flüchtlingen auf den niedrigsten Stand seit mindestens zwei Jahrzehnten gefallen.
2021 hatte die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) den Vorsitz der «Annual Tripartite Consultations on Resettlement», der jährlich stattfindenden, weltgrössten Resettlement-Konferenz, inne.
Schutz für Klimavertriebene
Millionen von Menschen könnten sich in den kommenden Jahrzehnten aufgrund der negativen Folgen des Klimawandels weltweit auf die Flucht begeben. Dabei wird es eine grosse globale Herausforderung sein, Klimavertriebene zu schützen. Als Mitverursacherin des Klimawandels ist die Schweiz bei der Umsetzung der Schutzagenda gefordert. Sie muss sich nebst Klimamassnahmen im Inland, vorab einem griffigen CO2-Gesetz, und Unterstützung der betroffenen Länder, dafür einsetzen, dass Klimavertriebene Schutz erhalten.
Bisher gibt es keinen spezifischen Schutz für Klimavertriebene. In der Schweiz gibt es lediglich die vorläufige Aufnahme für ausländische Personen, die nicht ausgeschafft werden können oder dürfen, weil eine Wegweisung unzulässig, unzumutbar oder unmöglich ist.
Dafür setzen wir uns ein
- Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes: Der UNO-Migrationspakt bietet einen umfassenden Rahmen für eine sichere und geordnete Steuerung der Migration. Die darin definierten Ziele decken sich dabei weitgehend mit den Interessen der Schweiz. Die Schweiz muss ihre Verantwortung wahrnehmen, sich zur internationalen Solidarität und Zusammenarbeit bekennen und den UN-Migrationspakt endlich unterzeichnen.
- Resettlement-Kontingente erhöhen: Resettlement stellt für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (insbesondere Frauen und Kinder) die einzige Chance angesichts zunehmend lebensgefährlicher Fluchtrouten dar. Die gegenwärtige Sistierung des Resettlement-Programmes ist so bald wie möglich aufzuheben und das ursprüngliche Kontingent möglichst auszuschöpfen. Die Schweiz soll darüber hinaus weitere sichere Fluchtwege schaffen, indem sie die Bedingungen für Familienzusammenführungen lockert und die Vergabe von humanitären Visa erleichtert.
- Schutz für Klimavertriebene: Bisher gibt es keinen spezifischen Schutz für Klimavertriebene. Die Unzumutbarkeit einer Wegweisung aufgrund klimabedingter Folgen sollte durch die Schweiz spezifisch geprüft werden. Gemäss geltender Rechtsprechung kann eine konkrete Gefährdung im Falle einer Wegweisung nicht nur in Situationen wie bewaffneten Konflikten oder politischer Gewalt vorliegen, sondern unter Umständen auch, wenn einer Person aufgrund einer katastrophalen humanitären Lage im Herkunftsstaat die erforderlichen Lebensgrundlagen entzogen sind und sie deswegen bei einer Rückkehr in eine ausweglose Situation geraten würde. Darüber hinaus soll die Schweiz insbesondere für verletzliche Menschen, die aufgrund von Klimakatastrophen aus ihren Herkunftsländern fliehen mussten, nachhaltige Lösungen erarbeiten und die Vergabe von humanitären Visa erleichtern.