Oliver LĂĽthi, Abteilungsleiter Kommunikation
Angesichts steigender Flüchtlingszahlen wird in verschiedenen europäischen Staaten gefordert, Geflüchtete von den eigenen Grenzen fernzuhalten. So präsentierte die britische Regierung im März ein verschärftes Asylgesetz, welches vorsieht, fast alle irregulär ins Land gekommenen Geflüchteten abzuschieben. Insbesondere die Idee zur Auslagerung von Asylverfahren taucht immer wieder auf. Grossbritannien hat bereits vor einem Jahr ein entsprechendes Abkommen mit Ruanda unterzeichnet. Irregulär eingereiste Geflüchtete sollen in das ostafrikanische Land abgeschoben werden und dort ein Asylverfahren durchlaufen – ohne Aussicht, wieder nach Grossbritannien zurückzukehren. Bereits geplante Ausschaffungsflüge wurden nach einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vorerst gestoppt. Auch in Dänemark gab es Pläne für ein Abkommen mit Ruanda, diese wurden aber inzwischen fallengelassen. Ebenfalls aus Österreich waren zwischenzeitlich Stimmen zu vernehmen, welche die Auslagerung von Asylverfahren forderten, und in der Schweiz schlägt die SVP vor, «Aufnahme- und Schutzzentren» im Ausland zu schaffen. Das vorgeschobene Ziel dieser Vorhaben ist die Bekämpfung des Schlepperwesens. Dabei ist offensichtlich: Geflüchtete sollen zur Entlastung der eigenen Asylsysteme davon abgehalten werden, nach Europa zu gelangen.
Rechtlich und politisch hochproblematisch
Die Idee zur Auslagerung von Asylverfahren ist nicht neu. Sie taucht seit 20 Jahren immer wieder auf. Ähnliche Vorschläge gab es bereits unter dem damaligen britischen Premier Tony Blair, dem deutschen Innenminister Otto Schily und auch unter dem Schweizer Justizminister Christoph Blocher. Allerdings: Keine der geplanten Auslagerungen wurde umgesetzt. Dies ist auch nicht erstaunlich, denn diese sind aus rechtlicher und politischer Perspektive hochproblematisch.
Das Recht, ein Asylgesuch zu stellen, sowie die Einhaltung des Non-Refoulement-Prinzips, sind zentrale Elemente der internationalen Asylpolitik und in der Genfer Flüchtlingskonvention verankert. Das Non-Refoulement-Prinzip verbietet, Menschen in ein Land auszuweisen oder zurückzuschicken, in dem ihr Leben bedroht ist oder ihnen Verfolgung, Folter oder unmenschliche Behandlung droht. Angesichts der menschenrechtlichen Bilanz Ruandas ist zweifelhaft, ob das Land für abgeschobene Asylsuchende aus England oder Dänemark tatsächlich sicher ist. Auch bestehen Zweifel, ob Ruanda seinen internationalen Verpflichtungen nachkommt. Hierzu gehört beispielsweise die Gewährleistung des Zugangs zu fairen und effizienten Asylverfahren, zu Gesundheitsversorgung, Beschäftigung, Bildung und sozialer Sicherheit sowie das Recht auf Freizügigkeit. Genau diese begründeten Zweifel hatte auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), als er im Juni des vergangenen Jahres Grossbritannien mit einer dringenden einstweiligen Massnahme die unmittelbar bevorstehende Abschiebung eines Asylsuchenden nach Ruanda untersagte – und damit die britischen Auslagerungspläne faktisch stoppte. Bereits im Vorfeld des Entscheids hatte UNHCR auf die Problematik der Vereinbarung zwischen Grossbritannien und Ruanda hingewiesen. Und auch die für Migration zuständige EU-Kommissarin Ylva Johansson hat die Auslagerungspläne verschiedener europäischer Länder wiederholt kritisiert.
Die rechtliche Problematik anerkennt auch der Bundesrat. So verweist er in einer im August des letzten Jahres formulierten Interpellationsantwort auf die «komplexen rechtlichen Fragen», welche mit einer Auslagerung von Asylverfahren verbunden wären. Die entsprechenden «Herausforderungen auf politischer und operativer Ebene» erachtet er gar als «nicht lösbar».
Alternative: Sichere Fluchtwege
Die betroffenen Menschen würden nach ihrer langen und traumatischen Flucht gegen ihren Willen und ohne Zukunftsperspektive an Drittstaaten abgeschoben. Das ist nicht nur menschenverachtend, sondern auch politisch äusserst problematisch: Es ist offensichtlich, dass damit die Idee der internationalen Lastenteilung untergraben und die Verantwortung für das Asylwesen gegen Entgelt an andere Länder delegiert würde. Für solche Händel anerbieten sich nur wirtschaftlich arme Länder und autokratische Regimes, welche die Menschenrechte systematisch missachten.
Für die SFH ist auch klar, dass sich verzweifelte Menschen auf der Suche nach Schutz auch trotz drohender Abschiebung weiterhin auf den Weg nach Europa machen würden. Die wirkungsvollste und nachhaltigste Lösung zur Bekämpfung des Schlepperwesens besteht in der Schaffung und Förderung von sicheren Zugangswegen. Auch die Schweiz könnte hierzu einen grösseren Beitrag leisten als bis anhin. Etwa durch grosszügige Lösungen beim Resettlement, Erleichterungen beim Familiennachzug oder bei der Vergabe von humanitären Visa. Die SFH hat dies bereits in einem früheren Positionspapier ausgeführt. Potenzial bieten aber auch neue komplementäre Zugangswege zu Schutz, insbesondere durch Aufnahmeprogrammen unter der Beteiligung von Kirchen, Zivilgesellschaft oder der Privatwirtschaft (Community Sponsorship). Dabei geht es darum, privaten Akteuren zu ermöglichen, sich direkt an der Aufnahme und Integration von Geflüchteten zu beteiligen. In einer Ende letzten Jahres veröffentlichten Stellungnahme hat die SFH die Chancen erläutert, welche solche Programme bieten. Viele Organisationen, Städte, Gemeinden und Privatpersonen sind bereit, sich bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten stärker zu engagieren.
Um ein eindrückliches Beispiel dafür zu finden, muss nicht weit gesucht werden. Zehntausende von ukrainischen Geflüchteten konnten seit Kriegsbeginn in der Schweiz privat untergebracht werden. Die Solidarität in der Bevölkerung mit Geflüchteten ist da, sie muss nur abgeholt werden. Die SFH setzt sich deshalb dafür ein, dass die private Unterbringung von Geflüchteten als fester Bestandteil des Asylsystems eingeführt wird.