Fast 57'000 Personen haben in der Schweiz seit Kriegsbeginn in der Ukraine den Status S erhalten. Heute hat sich nun die von Bundesrätin Karin Keller-Sutter eingesetzte Evaluationsgruppe zum Status S zum ersten Mal getroffen. Diese hat den Auftrag, den Schutzstatus für Vertriebene aus der Ukraine auf der Basis der bisher gemachten Erfahrungen auszuwerten und allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bis Ende Juni 2023 in einem Bericht festzuhalten.
Die SFH wurde vor der Aktivierung des Status S im März konsultiert und hat sich in einer Stellungnahme dazu geäussert. Sie hat die Anwendung des Status S und dessen grosszügige Ausgestaltung begrüsst, aber auch auf Handlungsbedarf hingewiesen, insbesondere mit Blick auf Integrationsmassnahmen. Die SFH ist dabei nach wie vor der Ansicht, dass die Aktivierung des Schutzstatus S und dessen grosszügige Ausgestaltung die richtige Reaktion auf die grosse Fluchtbewegung aus der Ukraine war und ist.
Die Erfahrungen der letzten Monate haben jedoch gezeigt, dass sich in der Praxis viele neue Fragen stellen, da es das erste Mal ist, dass dieser Status angewandt wird. Nicht alle dieser Fragen sind abschliessend geklärt, so etwa der Umgang mit vulnerablen Personen wie etwa UMA. Ebenfalls hat sich gezeigt, dass die Mittel zur Unterstützung der Betroffenen insbesondere im Bereich der Sozialhilfe und Integration nicht ausreichend sind.
Gleichzeitig hat die grosszügige Ausgestaltung des Status S für die Geflüchteten aus der Ukraine verdeutlicht, dass es Anpassungsbedarf gibt sowohl bei der gesetzlichen Regelung des Status S als auch bei der vorläufigen Aufnahme. Geflüchtete mit einer vorläufigen Aufnahme sind massiven Nachteilen beim Familiennachzug, der Reisefreiheit oder der Sozialhilfe ausgesetzt. Für die SFH ist klar: Sämtliche Schutzberechtigten in der Schweiz sollen über die gleichen grosszügigen Statusrechte verfügen.
Erwartungen der SFH an die Evaluationsgruppe
Vor diesem Hintergrund muss die Evaluationsgruppe aus Sicht der SFH die bisherigen Erfahrungen mit dem Status S sorgfältig analysieren. Hierzu gehört eine möglichst umfassende Prüfung der aktuellen Praxis des SEM bei der Schutzgewährung, der Prozesse sowie der Statusrechte, auch im Vergleich zur Gesetzesgrundlage. Dabei sind auch regionale Unterschiede und die aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen.
Verschiedenste Akteure haben bei der bisherigen Bewältigung der Ukraine-Krise eine tragende Rolle gespielt. Hierzu gehören neben Bund, Kantonen und Gemeinden auch etwa die Rechtsschutzakteure und Akteure der Zivilgesellschaft. Aus Sicht der SFH ist es wichtig, die Erfahrungen aller Beteiligten bei der Analyse angemessen zu berücksichtigen – insbesondere auch jene der Geflüchteten. Zudem sollte die Forschung konsultiert werden.