Resettlement: Schweiz muss mehr Schutzbedürftige aufnehmen

19. Mai 2021

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsst den Entscheid des Bundesrates, das Schweizer Resettlement-Programm in den Jahren 2022 und 2023 fortzuführen. Die beschlossene Aufnahme von 800 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen jährlich ist aus Sicht der SFH jedoch zu wenig angesichts des grossen Bedarfs an Resettlement weltweit und der anhaltend tiefen Asylgesuchszahlen hierzulande. Daran ändert auch die zusätzliche Aufnahme von bis zu 300 Flüchtlingen nichts, mit denen der Bund die aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht ausgeschöpften Kontingente für 2020 und 2021 kompensiert. Die SFH bekräftigt ihre Forderung, die Kontingente zu erhöhen und die Schweizer Teilnahme am Programm des UNHCR gesetzlich zu verankern, um eine langfristige Verbindlichkeit zu gewährleisten.

Rund 1.44 Millionen Flüchtlinge sind laut UNHCR aktuell auf Resettlement angewiesen, weil sie weder in ihr Herkunftsland zurückkehren noch im Ersatzzufluchtsland über eine dauerhafte Perspektive verfügen. Viele leben unter prekären Bedingungen in überfüllten Flüchtlingslagern in Krisenregionen. Durch Resettlement können von UNHCR anerkannte Flüchtlinge einen legalen Zugang zu dauerhaftem Schutz in einem Drittland finden. Die Anzahl der bereitgestellten Resettlement-Plätze hat in den letzten fünf Jahren jedoch stetig abgenommen: 2020 fanden weltweit weniger als 23’000 Flüchtlinge auf diesem sicheren Weg Zuflucht in einer neuen Heimat. Zudem kam es aufgrund der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Reisebeschränkungen und vorübergehenden Grenzschliessungen zu markanten Verzögerungen – auch beim Schweizer Resettlement-Programm: Insgesamt konnten dadurch 2020 lediglich rund 330 Personen in die Schweiz einreisen. Das Jahreskontingent von 800 Plätzen wurde demnach bei Weitem nicht erfüllt.

Die SFH begrüsst daher den Entscheid des Bundesrates, für die Jahre 2022/2023 weitere Resettlement-Plätze zur Verfügung zu stellen. Angesichts der wachsenden Diskrepanz zwischen globalem Resettlement-Bedarf und zur Verfügung gestellten Kontingenten sowie breiten Akzeptanz in Kantonen, Städten, Gemeinden und Bevölkerung sollte die Schweiz jedoch mehr als maximal 800 Flüchtlinge pro Jahr aufnehmen. Zumal der Bund mit dem Resettlement-Entscheid für die Jahre 2022 und 2023 seine Möglichkeiten weiterhin nicht ausschöpft: Im Mai 2019 hatte der Bundesrat beschlossen, alle zwei Jahre ein Aufnahmekontingent von bis zu 2000 Personen festzulegen.

Aus Sicht der SFH sollte der Bundesrat zudem bei humanitären Notlagen zusätzlich zu den festgelegten Kontingenten Aufnahmen beschliessen und diese auf empfangsbereite Kantone verteilen. Das Resettlement-Umsetzungskonzept sieht diese Möglichkeit vor. Weiter fordert die SFH vermehrt Resettlement von Flüchtlingsgruppen aus den Krisenregionen entlang der Fluchtrouten. Unbegleitete Kinder, alleinstehende Mütter mit Kindern, Flüchtlinge mit Behinderungen sowie LGBTQI-Flüchtlinge sollten dabei Priorität erhalten.

Resettlement-Programme langfristig stärken

Die 2019 beschlossene Verstetigung der Schweizer Teilnahme an den Resettlement-Programmen des UNHCR war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Aus Sicht der SFH sollte dieses Engagement künftig nicht nur verstärkt, sondern mit mehrjährigen Programmbeschlüssen Planungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden. Die SFH empfiehlt zudem die kontinuierliche Teilnahme an den Resettlement-Programmen als festen Bestandteil der Schweizer Asylpolitik gesetzlich zu verankern, um eine langfristige Verbindlichkeit zu gewährleisten. Durch eine dauerhafte und verlässliche Kooperation mit dem UNHCR kann die Schweiz zur Entlastung der Erstzufluchtsstaaten, zur Entspannung auf den gefährlichen Fluchtrouten und zur Unterstützung von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen beitragen.

Resettlement ermöglicht der Schweiz eine vorausschauende Planung und bessere Steuerung von Flüchtlingsaufnahmen. Denn die Abklärung von Schutzbedürftigkeit und Flüchtlingseigenschaft erfolgt vor Ort durch das UNHCR. Bund und Kantone legen im Vorfeld die Aufnahmekriterien für die Schweiz selbst fest.

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