Kurz zur Erinnerung: Die Motion fordert den Bundesrat dazu auf, die geltenden Rechtsgrundlagen und die aktuelle Praxis so anzupassen, dass abgewiesenen und im Arbeitsmarkt integrierten Asylsuchenden vor der Rückkehr in ihr Herkunftsland das Recht auf Fortführung und Abschluss ihrer beruflichen Grundbildung gewährt wird.
Die SFH empfiehlt die Annahme der Motion und war hocherfreut über den entsprechenden Entscheid des Nationalrats, der hierzu am 16. Dezember 2020 mit 129 zu 54 Stimmen klar ja gesagt hat. Für die SFH ist eine Ausbildung oder Lehre in jedem Fall eine Investition in die Zukunft dieser jungen Menschen. Die Auszubildenden erwerben so wertvolle fachliche und soziale Kompetenzen, die ihnen künftig nützlich sein werden. Ausserdem würde die definitive Annahme der Motion auch allen Betrieben und KMUs zugutekommen, die in die Ausbildung dieser Jugendlichen investiert und ihre Integration gezielt gefördert haben, denn sie würden so keine motivierten und mit den Betriebsabläufen bestens vertraute Mitarbeitende verlieren.
Andererseits würde auch die Schweizer Wirtschaft von der Gesetzesänderung profitieren. Tatsache ist, dass eine Rückführung der meisten betroffenen Jugendlichen in ihre Herkunftsländer aufgrund der instabilen Sicherheitslage nicht möglich ist. Sie sind deshalb lange Zeit auf Nothilfe in der Schweiz angewiesen und haben keinerlei Zukunftsperspektive. Die Kantone müssen in diesem Fall langfristig für die durch die Nothilfe entstehenden Zusatzkosten aufkommen. Unter den gegebenen Umständen ist es für die SFH unbegreiflich, weshalb man diesen jungen Menschen untersagen sollte, ihre Lehre fortzusetzen und abzuschliessen.
Sowohl der Bundesrat als auch die Staatspolitische Kommission des Ständerates haben die Motion abgelehnt. Ihrer Ansicht nach bedarf es keiner gesetzlichen Neuregelung zur Verlängerung der Ausreisefristen, zumal es aufgrund der im März 2019 in Kraft getretenen beschleunigten Verfahren keine Auszubildenden mehr geben dürfte, die vom alten Asylrecht betroffen sind. Ausserdem, so die Argumentation, sähe das Asylrecht bei besonderen Umständen und in Härtefällen bereits heute Ausnahmen vor. Demgegenüber hält die SFH fest, dass es jährlich zu hunderten Lehrabbrüchen kommt (siehe jüngsten Fall eines Afghanen, über den in den Medien berichtet wurde) und in der aktuellen Praxis Aufenthaltsverlängerungen bis höchstens sechs Monate möglich sind, was für einen Lehrabschluss nicht ausreicht. Die SFH empfiehlt dem Ständerat deshalb dringend, die Motion zu unterstützen.