Mit dem Abzug der letzten US-amerikanischen Truppen endet ein rund 20-jähriger Militäreinsatz in Afghanistan. Die USA und ihre Verbündeten haben gemäss eigenen Angaben in den zurückliegenden Wochen auch mehr als 122’000 Zivilpersonen ausser Landes gebracht. Die deutsche Bundeswehr hatte ihren Evakuierungseinsatz bereits letzte Woche abgeschlossen, und auch die Schweiz hatte vergangene Woche erkennen lassen, dass ihr Evakuierungseinsatz grundsätzlich abgeschlossen ist. Mit dem Abzug der letzten US-Truppen sind die internationalen Evakuierungseinsätze zu einem Ende gekommen und auch der Flughafen in Kabul ist vollständig unter der Kontrolle der Taliban.
Derweil häufen sich die Berichte, wonach gerade die Angriffe auf den Flughafen von Kabul von vergangener Woche die Flucht von Afghaninnen und Afghanen ins Ausland beschleunigt haben. Zahlreiche Menschen seien ins benachbarte Pakistan geflüchtet. In den letzten Tagen sollen Hunderttausende Personen den Grenzübergang Spin-Boldak im Süden Afghanistans überquert haben – laut Augenzeugen rund 20'000 pro Tag statt der üblichen 6000 vor der Machtübernahme der Taliban. Nach Angaben des UNHCR ist dieser Grenzübergang derzeit die einzige Ausreisemöglichkeit, da die Grenzen zu Tadschikistan, Usbekistan und Kasachstan geschlossen sind und für eine Einreise in den Iran ein Visum und ein Reisepass erforderlich sind.
Vor diesem Hintergrund fordert die SFH, dass die europäischen Staaten die Afghanen jetzt nicht im Stich lassen. Entsprechende Empfehlungen hatte sie vergangene Woche bereits mit ihren Partnerorganisationen vom europäischen Flüchtlingsrat ECRE formuliert. Auch die Schweiz muss sich weiter für sichere Fluchtwege und einen schnellen Zugang zu fairen Asylverfahren einsetzen.
Beunruhigt über die Entwicklung in Afghanistan zeigt sich auch der UNO-Sicherheitsrat. Er hat gestern Montag eine Resolution verabschiedet. Darin werden die Taliban dazu aufgefordert, ihre Zusage einzuhalten, wonach Afghaninnen und Afghanen das Land jederzeit und ungehindert und auf allen möglichen Wegen verlassen können. Ebenso die Menschenrechte zu respektieren, insbesondere diejenigen von Frauen, Kindern und Minderheiten.