Der Status von Staatenlosen wird heute durch mehrere internationale Übereinkommen definiert und geregelt. Das erste wurde genau heute vor siebzig Jahren verabschiedet: am 28. September 1954. Die Schweiz hat dieses Übereinkommen jedoch erst 1972 ratifiziert. Die Praxis der Schweiz bedarf im Bereich Staatenlosigkeit in mehrfacher Hinsicht Verbesserungen. So ist etwa die in der schweizerischen Praxis verwendete Definition des Begriffs «staatenlose Person» restriktiver als diejenige des Übereinkommens von 1954. Darüber hinaus gibt es in der Schweiz ein Verwaltungsverfahren zur Feststellung der Staatenlosigkeit, welches nicht gesetzlich festgelegt ist und nicht den bewährten internationalen Praktiken entspricht.
Eine neue Themenseite zur Staatenlosigkeit
Die neue Themenseite zur Staatenlosigkeit bietet einen Überblick über die Situation von Staatenlosen in der Schweiz und weltweit.
Die Ursachen von Staatenlosigkeit sind vielfältig und oft komplex. Sie kann durch die Auflösung eines Staates entstehen, durch Diskriminierung aus ethnischen oder religiösen Gründen oder durch benachteiligende Gesetze, die es bestimmten Personen nicht erlauben, ihre Staatsangehörigkeit auf die eigenen Kinder zu übertragen.
Staatenlos zu sein, bedeutet, von keinem Land als Staatsangehörige*r anerkannt zu werden, wodurch den Betroffenen wichtige oder sogar grundlegende Rechte vorenthalten werden. Staatenlose sind zudem oft mit erheblichen Hindernissen beim Zugang zu Sozialleistungen, Arbeitsmarkt oder Bildung konfrontiert, da sie keine Identitätspapiere besitzen.
Staatenlosigkeit in der Schweiz
Im Dezember 2023 waren in der Schweiz 1’181 Personen offiziell als staatenlos registriert, weitere 1’387 Personen unter den Kategorien «ohne Nationalität» oder «Staat unbekannt». Die Schweiz hat das Übereinkommen von 1954 zwar ratifiziert, es sind jedoch Verbesserungen beim Schutz der Rechte von Staatenlosen erforderlich, insbesondere bei der Definition ihres Status, der Anerkennung ihrer Verfahrensrechte sowie beim Schutz, der ihnen gewährt wird.
Aus diesem Grund bekräftigt die SFH ihr Engagement für eine bessere Identifizierung staatenloser Personen und eine allgemeine Stärkung ihrer Rechte. Die SFH verweist zudem auf die Notwendigkeit, das Personal des Staatssekretariats für Migration (SEM) angemessen zu schulen, um Staatenlose zu unterstützen. Auch müssen Informationen zu diesem Thema in mehreren Sprachen zugänglich gemacht werden.
Die SFH ist seit 2023 Mitglied des European Network on Statelessness (ENS) und wird sich als solches weiter dafür einsetzen, dass Staatenlose Anerkennung und Schutz erhalten, die mit den Grundsätzen des Übereinkommens von 1954 im Einklang stehen.