Soforthilfe für Schutzsuchende in Griechenland

03. März 2020

In Griechenland herrscht eine akute Notsituation: Geflüchtete werden mit Gewalt davon abgehalten, in Europa um Schutz zu ersuchen – Menschenrechte werden mit Füssen getreten. Die Schweiz hat eine Mitverantwortung an dieser humanitären Katastrophe. Sie muss nun Soforthilfe leisten und Schutzsuchende freiwillig und solidarisch aufnehmen.

Die Lage für Geflüchtete in Griechenland spitzt sich weiter zu. Griechische Einsatzkräfte halten an der Grenze zur Türkei tausende Geflüchtete auf, wehren sie ab, drängen sie zurück – mit Gewalt, Tränengas und Wasserwerfern. Athen setzt auf Abschreckung um jeden Preis und nimmt keine Asylgesuche mehr entgegen. Aus Sicht der SFH muss die EU die brutale Gewalt an ihren Aussengrenzen umgehend stoppen. Die ankommenden Geflüchteten haben ein völkerrechtlich garantiertes Anrecht, ein Asylgesuch stellen zu dürfen. Diesen Rechtsanspruch muss die EU durchsetzen.

Auf den griechischen Inseln in der Ägäis herrscht eine akute humanitäre Notsituation. Die Lager sind hoffnungslos überfüllt, die Lebensbedingungen für Schutzsuchende prekär, unhaltbar, unmenschlich. Diese menschenverachtenden Insellager müssen sofort evakuiert, die Geflüchteten aufs griechische Festland gebracht und dort sicher und menschenwürdig untergebracht werden. Doch das reicht nicht. Die EU darf sich nicht länger aus der Verantwortung stehlen und Griechenland die ganze Last aufbürden: die Schutzsuchenden sollten von Griechenland so schnell wie möglich auf andere EU-Länder verteilt werden.

Schutzsuchende aufnehmen

Auch von der Schweiz ist jetzt Solidarität gefragt. Sie setzt sich seit Jahren international für eine Flüchtlingspolitik ein, die auf Solidarität basiert und den Grundsätzen der Menschenrechte Rechnung trägt. In Griechenland werden Menschenrechte mit Füssen getreten. Die Schweiz hat eine Mitverantwortung an dieser humanitären Katastrophe. Sie trägt die rigorose Abschottungspolitik der EU mit, beteiligt sich nur zögerlich an Lösungen und schafft zu wenig legale und sichere Fluchtwege in die Schweiz.

Die SFH begrüsst zwar, dass die Schweiz sich schon zur Unterstützung Griechenlands bereit erklärt hat, dass sie ihren Verpflichtungen gemäss der Dublin-Verordnung nachkommen und unbegleitete minderjährige Asylsuchende mit Verwandten in der Schweiz aus Griechenland übernehmen will. Doch aus Sicht der SFH braucht es angesichts der akuten Notsituation und der jüngsten Entwicklung nun mehr. Die SFH fordert die Schweiz dazu auf, ihre Verantwortung für den Flüchtlingsschutz und die Wahrung der Menschenrechte wahrzunehmen. Sie muss in Griechenland Soforthilfe leisten sowie freiwillig und solidarisch Schutzsuchende zur Prüfung der Asylgesuche in die Schweiz einreisen lassen. Zudem sollte die Schweiz von Überstellungen nach Griechenland absehen.

Fluchtweg öffnen

Die SFH ist auch sehr besorgt über die jüngste Entwicklung in der umkämpften syrischen Provinz Idlib. Laut UNHCR sind dort rund 950’000 Vertriebene auf humanitäre Hilfe angewiesen. Unter prekären Bedingungen harren sie nahe der geschlossenen türkischen Grenze aus. Aus Sicht der SFH muss der Fluchtweg aus Idlib in die Türkei geöffnet werden. Die Sicherheit und humanitäre Soforthilfe für die Schutzsuchenden müssen umfassend gewährleistet werden.

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