Keine Überstellungen nach Bulgarien

12. September 2019

Schutzsuchende haben in Bulgarien nur erschwert Zugang zum Asylverfahren. Die Unterbringung wie auch die medizinische und psychiatrische Betreuung sind unzureichend. Bulgarien leistet keinerlei Integrationshilfe. Deswegen rät die SFH generell von Dublin-Rücküberstellungen nach Bulgarien ab.

2018 hat die Schweiz im Rahmen des Dublin-Abkommens vier Personen nach Bulgarien rücküberstellt, wo diese erstmals registriert worden waren. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH beurteilt Überstellungen nach Bulgarien kritisch. Zahlreiche aktuelle Quellen, die sie in einer Auskunft zusammengestellt hat, zeigen: Wegen grundsätzlicher Mängel des bulgarischen Asylsystems sollen im Rahmen des Dublin-Verfahrens dorthin generell keine Personen mehr überstellt werden.

Bereits die Aufnahmebedingungen entsprechen in Bulgarien nicht den rechtlichen Vorgaben. Der Zugang zum Asylverfahren ist problematisch. Dies betrifft auch Asylsuchende, die im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Bulgarien überstellt werden. Irreguläre Migrantinnen und Migranten – darunter Asylsuchende – werden in Bulgarien systematisch inhaftiert.

Die Unterbringung wie auch die Essensversorgung für die Asylsuchenden ist mangelhaft. Zudem ist die medizinische und psychiatrische Versorgung für die Schutzsuchenden oftmals unzureichend. Verantwortlich dafür ist ein Mangel an Personal und Übersetzungsdiensten.

Personen, denen Asyl gewährt wird, bleiben existenziell gefährdet. Weder für Kinder noch für Erwachsene sind in Bulgarien staatliche Integrationsleistungen vorgesehen. Das Risiko, obdachlos zu werden, ist entsprechend gross. Kommt hinzu, dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit weit verbreitet sind. Neben alltäglichen Benachteiligungen und Anfeindungen sind körperliche Angriffe auf ausländische Personen keine Seltenheit.

Vor diesem Hintergrund sollen gemäss SFH generell keine Personen mehr im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Bulgarien überstellt werden. Wenn das SEM trotzdem eine Überstellung nach Bulgarien vornehmen möchte, müssen zumindest die Empfehlungen des UNHCR umgesetzt werden. Das UNHCR mahnt an, bei jeder einzelnen Person, die überstellt werden soll, eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Die individuelle Situation soll abgeklärt und allenfalls eine Garantie vom bulgarischen Staat eingeholt werden, dass die betroffene Person ihren Grundrechten entsprechend betreut werden kann.

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