Griechenland – das Labor Europas

13. Februar 2020

Die Lager in der Ägäis sind überfüllt. Die Zustände unhaltbar. Unmenschlich. Die griechische Regierung hat Massnahmen angekündigt. Der Fokus liegt auf Restriktionen, Haft, Abwehr und Abschreckung. Die Schweiz leistet Unterstützung im Rahmen ihrer Verpflichtungen. Aus Sicht SFH müsste mehr möglich sein.

Ab März dieses Jahres will die griechische Regierung fünf Registrier- und Abschiebezentren auf den Inseln Lesbos, Chios, Samos, Leros und Kos bauen. Sie reagiert damit auf die unmenschliche Situation auf den griechischen Inseln in der Ägäis, wo im Moment 36,000 Asylsuchende auf fünf Inseln verteilt in Zentren untergebracht sind, die lediglich für 5,400 Personen eingerichtet sind. Die Menschen leben dort in Zelten, die hygienischen Bedingungen sind unhaltbar. Aus Sicht der SFH löst die griechische Regierung mit diesem Bau neuer Zentren keine Probleme, sie macht sie lediglich weniger sichtbar.

Schwimmende Mauern

Eine weitere angekündigte Massnahme der griechischen Regierung sind schwimmende Barrieren im Mittelmeer, mittels denen Flüchtende aus der Türkei gehindert werden sollen, auf die griechischen Inseln zu gelangen. Die Idee der schwimmenden Mauer reiht sich ein in zahllose Abwehr- und Abschreckungsmassnahmen an den Europäischen Aussengrenzen ein, die systematisch Menschenrechte untergraben und den Zugang zu einem fairen Asylverfahren verhindern.

Kleines Hilfsangebot aus der Schweiz

Die SFH begrüsst es, dass sich die Schweiz dazu bereit erklärt hat, unbegleitete minderjährige Asylsuchende mit Verwandten in der Schweiz aus Griechenland einreisen zu lassen. Sie tut damit aber nicht mehr, als ihren Verpflichtungen gemäss der Dublin-Verordnung nachzukommen. Aktuell ist die Rede von 50 bis 100 Kindern, die in die Schweiz kommen dürfen. Das ist eine homöopathische Menge, wenn man beachtet, dass sich in Griechenland zurzeit 5,300 unbegleitete asylsuchende Minderjährige befinden, wovon nur ein Viertel in altersgerechten Unterkünften untergebracht ist. Die SFH fordert das Staatsekretariat für Migration (SEM) entsprechend dazu auf, über diese Mindestanforderungen hinaus Massnahmen zu entwickeln und umzusetzen

Zudem beobachtet die SFH, dass Verfahren zur Familienzusammenführung selbst dann zu lange dauern, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Hier wären Verbesserungen möglich.

Echte Solidarität gefordert

Die SFH macht schon lange auf die Missstände in den europäischen Grenzstaaten wie Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Kroatien oder Italien aufmerksam. Das Dublin-System sieht vor, dass der Staat der Einreise in die EU für die Durchführung des Asylsystems zuständig. Das führt zwangsläufig zu einer Überlastung der Staaten an den Aussengrenzen Europas. Hier wäre dringend echte Solidarität der übrigen europäischen Staaten gefragt. Die SFH fordert einmal mehr: Die Schweiz kann und muss mehr tun.

Infolge der aktuell tiefen Asylgesuchszahlen gibt es genügend Kapazität, zusätzliche Schutzbedürftige aufzunehmen.

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