Europarat: Die Schweiz muss von Menschenhandel betroffene Asylsuchende schützen

09. Oktober 2019

Der Europarat hat in einem neuen Bericht beurteilt, wie die Schweiz die Europaratskonvention gegen Menschenhandel umsetzt. Er erinnert die Schweizer Behörden an ihre Pflicht, alle anwesenden Opfer von Menschenhandel angemessen zu schützen und zu unterstützen – auch betroffene Asylsuchende. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wird aufgefordert, seine Praxis bei Dublin-Verfahren von Opfern von Menschenhandel zu überdenken.

GRETA

Der Bericht zur Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel stammt von der Expertengruppe GRETA (Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings). Sie beurteilt regelmässig wie die einzelnen Signatar-Staaten die Konvention umsetzen. In ihrem zweiten Bericht zur Schweiz hält GRETA unter anderem fest, dass alle in der Schweiz anwesenden Opfer von Menschenhandel angemessen unterstützt werden müssen. Dazu zählt sie insbesondere auch Asylsuchende, die in einem anderen Land ausgebeutet wurden.

Kritik an Dublin-Praxis

Zudem wird das SEM aufgefordert, seine Praxis bei Dublin-Verfahren von Opfern von Menschenhandel zu überdenken. Die Dublin Verordnung regelt welcher Staat für die Behandlung eines Asylgesuchs zuständig ist. GRETA betont, dass diese Regelung nicht auf Opfer von Menschenhandel angewendet werden sollte. Sie ermutigt das SEM stattdessen von der Selbsteintrittsklausel der Verordnung Gebrauch zu machen. Denn wenn sich bei der ersten Anhörung einer asylsuchenden Person herausstelle, dass ein anderes Land für das Asylgesuch zuständig sei, werden potentielle Opfer so schnell überwiesen, dass für die notwendigen Abklärungen keine Zeit bleibt.

GRETA erinnert die Schweiz an ihre Verpflichtung, Opfer von Menschenhandel, die sich als Asylsuchende im Dublin-Verfahren befinden, zu identifizieren und die geeigneten Mechanismen für den Schutz dieser Personen einzuleiten. Dies senkt beispielsweise das Risiko eines wiederholten Menschenhandels (Re-trafficking) und möglicher Vergeltungsmassnahmen. Zudem sind Staaten verpflichtet, Opfern von Menschenhandel eine Erholungs- und Bedenkzeit zu gewähren. GRETA empfiehlt dem SEM, sich bei Asylentscheiden an den entsprechenden UNHCR Richtlinien zu orientieren.

Grosse Herausforderung im Asylverfahren

Das Asylverfahren ist für viele von Menschenhandel betroffene Personen mit grossen Herausforderungen verbunden: Sich selbst als Opfer zu erkennen, sich einer fremden Person anzuvertrauen, die eigene Geschichte den Behörden glaubhaft zu schildern, und all dies innerhalb der Fristen eines beschleunigten oder eines Dublin-Verfahrens.

Die SFH setzt sich für eine angemessene Ausgestaltung des Asylverfahrens von Opfern von Menschenhandel ein. Dazu gehört unter anderem die Gewährung einer Erholungs- und Bedenkzeit. Wichtig sind zudem eine enge Zusammenarbeit der Behörden mit dem Rechtsschutz und Opferhilfestellen, eine den Bedürfnissen angepasste Unterbringung und Zugang zu medizinischer und psychologischer Behandlung.

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