Sehr geehrte Frau Bundesrätin
Mit Beschluss vom 13. März 2020 hat der Bundesrat die Verordnung II über Massnahmen zur Bekämpfung des Corona Virus (COVID-19) verabschiedet. Der Asylbereich wird darin nur am Rande im Zusammenhang mit dem auch für Asylsuchende geltenden Einreiseverbot erwähnt. Mittlerweile sind in allen Asylregionen der Schweiz Verdachts- oder bestätigte Corona-Fälle Tatsache – bei Rechtsvertreterinnen und -vertretern, bei Dolmetschenden, bei Asylsuchenden, beim Betreuungspersonal oder beim Sicherheitspersonal.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) ist über die gegenwärtige Lage im Asylwesen und die Haltung des Bundes äusserst besorgt: Zwar sind in allen Asylzentren des Bundes Bemühungen erkennbar, die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zum Schutz der Gesuchsteller und der Mitarbeitenden korrekt umzusetzen, dies ist aber bei weitem nicht an allen Standorten und in jeder Situation möglich. Die SFH hat sich über die Lage und Massnahmen an allen Standorten informiert.
Sie kommt zum Schluss, dass die Sicherheit der beteiligten Personen nicht umfassend gewährleistet, eine sorgfältige Mandatsführung im Rechtsschutz in vielen Fällen nicht mehr möglich und faire rechtsstaatliche Asylverfahren mit hoher Entscheidqualität nicht mehr vollumfänglich sichergestellt sind. Die SFH fordert daher den Bundesrat auf, das Asylverfahren umgehend zu sistieren.
Konkret erkennt die SFH folgende Mängel:
- «Social Distancing» kann aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht überall konsequent eingehalten werden. Erschwerend hinzu kommt, dass die Asylsuchenden nicht in allen Zentren gleich gut über die Vorgaben und Empfehlungen des BAG informiert sind, um diesen genügend nachzukommen.
- Dauer der Befragung: Das BAG empfiehlt eine Sitzungsdauer von maximal 15 Minuten. Befragungen im Asylverfahren dauern wesentlich länger. Direkte Befragungen und Anhörungen führen zu einem hohen Ansteckungsrisiko für alle Beteiligten, insbesondere dann, wenn wie etwa im Bundesasylzentrum Boudry Anhörungen teilweise in engen Kellerräumen durchgeführt werden.
- Der Arbeits- und/oder Anreiseweg zu den oft abgelegenen Zentren für Asylsuchende, Rechtsschutzakteure, Hilfswerkvertreter, Betreuungs- und medizinisches Fachpersonal sowie SEM-Mitarbeitende erfordert in vielen Fällen die Nutzung des ÖV, obschon davon dringend abgeraten wird.
- Termine und Fristenkönnen aufgrund krankheitsbedingter, teils sehr kurzfristiger Ausfälle seitens Rechtschutz, Dolmetschenden und SEM-Mitarbeitenden nicht eingehalten werden;
- Der Rechtsschutz kann aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle und der allgemeinen Verunsicherung angesichts der Notstandssituation seine Pflichten nicht mehr vollumfänglich wahrnehmen. Das gilt vorab im Kanton Tessin, der vom Corona-Virus am stärksten betroffen ist.
- Die Verfügbarkeit des medizinischen Fachpersonals ist stark eingeschränkt, vertiefte medizinische Sachverhaltsabklärungen sind derzeit kaum möglich, vertiefte medizinische Gutachten können aufgrund der Überlastung der Kantonsärzte nicht mehr vollumfänglich erstellt werden.
- Wegen krankheitsbedingter Ausfälle mussten diverse unentgeltliche Rechtsberatungsstellen ihren Betrieb bereits reduzieren oder ganz einstellen. Dadurch ist nicht mehr gewährleistet, dass Asylsuchende ihr Recht auf Beschwerde wahrnehmen können. Die Rechtsweggarantie ist nicht mehr gewährleistet.
Aus diesen Gründen und um der Notlage und der Besorgnis aller Beteiligten Rechnung zu tragen, ersucht die SFH Sie als Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes und den Gesamtbundesrat nachdrücklich, die notwendigen und wirksamen Massnahmen im Asylbereich unverzüglich über Notrecht einzuleiten. Wir beantragen, namentlich folgende Punkte dringlich zu regeln:
- Die Asylverfahren (beschleunigt, erweitert, altrechtlich) sind bis auf weiteres zu sistieren.
- Sofern die Fristen in Dublin-Verfahren nicht eingehalten werden können, weil die Überstellung in andere europäische Staaten auf absehbare Zeit weiterhin unmöglich bleibt, hat ein Selbsteintritt der Schweiz zu erfolgen.
- In Fällen in denen der Sachverhalt erstellt ist und ein positiver Asylentscheid gefällt werden kann, sollen die Verfahren abgeschlossen werden.
- Sind wegen der weltweiten Corona-Krise Wegweisungen in Heimat- oder Herkunftsländer langfristig unmöglich, sind die betroffenen Personen vorläufig aufzunehmen (gemäss Artikel 83 Abs. 2 AIG).
- Da der Vollzug von Wegweisungen auf absehbare Zeit unmöglich ist, sind Personen in Administrativhaft umgehend freizulassen. Ihnen muss der Zugang zu Nothilfeunterkünften und medizinischer Versorgung gewährt werden.
- Es sind keine fristauslösenden Verfügungen zu erlassen.
- Die Gerichtsverfahren müssen ebenfalls ausgesetzt werden.
Unterbringung
Grosser Handlungsbedarf besteht in dieser akuten Notstandssituation auch bei der Unterbringung. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist zwar ernsthaft bemüht, die Unterbringungskapazitäten zu erhöhen. Trotzdem können in den Kollektivunterkünften des Bundes und der Kantone die von Bundesrat und BAG vorgegebenen Verhaltensregeln sowie die hygienischen Schutzmassnahmen aufgrund der engen Platzverhältnisse und des eingeschränkten Zugangs zu medizinischer Versorgung und Hygienemassnahmen nach wie vor nicht überall genügend eingehalten werden. In diesen Unterkünften – Bundesasylzentren, Durchgangszentren, Nothilfeunterkünfte – herrscht dadurch ein markant erhöhtes Ansteckungsrisiko für alle, die dort leben und arbeiten – für Asylsuchende, für medizinisches, Betreuungs- und Wachpersonal, für Juristinnen und Juristen des Rechtsschutzes und für SEM-Mitarbeitende.
Die SFH ist sich in dieser ausserordentlichen Krisenlage der Schwere Ihrer Aufgabe bewusst. Sie trägt die vom Bundesrat erlassenen einschneidenden Massnahmen solidarisch mit, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Zugleich ist die SFH aber der festen Überzeugung, dass diese Solidarität auch dem Asylbereich gelten muss, zumal die Vorgaben und Auflagen von Bundesrat und BAG hier ausdrücklich unterschiedslos einzuhalten sind.
Für die SFH hat in dieser unsicheren Pandemiesituation die Gesundheit und Sicherheit aller am Asylverfahren beteiligten Akteure oberste Priorität. Ohne via Notrecht erlassene Massnahmenregelung ist es nur eine Frage der (kurzen) Zeit, bis das schweizerische Asylwesen flächendeckend von den Problemen betroffen sein werden. Von den Folgen einer zu späten Reaktion des Bundesrates auf die sich abzeichnende Entwicklung wird aufgrund der vielfältigen Schnittstellen im Asylverfahren und der langen Infektionsketten letztlich das ganze Asylwesen und die gesamte Bevölkerung betroffen sein. Dies sollte unter allen Umständen rasch und wirksam verhindert werden – zum Wohle aller.
Mit freundlichen Grüssen
Miriam Behrens
Direktorin, Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH)