Bund vergibt Mandate für Sicherheitsdienstleistungen in den Bundesasylzentren

01. Oktober 2019

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat die Mandate für Sicherheitsdienstleistungen in den Bundesasylzentren an drei Privatfirmen vergeben. Die SFH fordert, dass in erster Linie die Sicherheit der Asylsuchenden zu gewährleisten ist und nicht ausschliesslich die Sicherheit der Zentren und der Umgebung.

Das am 1. März 2019 in Kraft getretene neue Asylgesetz sieht schweizweit in sechs Asylregionen Bundesasylzentren (BAZ) vor. Damit gehen neue Anforderungen an die Unterbringung und die Sicherheit von Asylsuchenden einher. Das SEM hat den Auftrag für die Sicherheitsdienstleistungen in den BAZ an drei private Firmen vergeben: die Protectas AG, die Securitas AG und die Verkehrsüberwachung Schweiz AG.

Die Asylsuchenden im Mittelpunkt

Sicherheit wird in der Praxis oft einseitig verstanden: Häufig wird die Sicherheit der Zentren und der Umgebung höher gewichtet, anstatt die Sicherheit der Asylsuchenden in den Vordergrund zu stellen. Die SFH fordert, dass spezifische Schulungen und Weiterbildungen für das Sicherheitspersonal obligatorisch sein müssen. Denn es braucht transkulturelle Kompetenz und Sensibilität für die Kommunikation mit Asylsuchenden mit besonderen Bedürfnissen. Dazu gehören beispielsweise traumatisierte Personen, Opfer von sexualisierter Gewalt oder Opfer von Menschenhandel. Die SFH schult regelmässig das Personal von Securitas im Bereich der transkulturellen Kompetenz.

Zudem muss auf einen genügend hohen Anteil von weiblichem Sicherheitspersonal geachtet werden, damit Bedürfnisse asylsuchender Frauen rund um die Uhr berücksichtigt werden können.

Die SFH fordert, dass Securitas, Protectas und Verkehrsüberwachung Schweiz auf Mindeststandards  zur Wahrung der Grundrechte von Asylsuchenden verpflichtet werden. Dies bedeutet konkret, dass das Sicherheitspersonal klar definierte und vom Betreuungspersonal getrennte Aufgaben übernimmt und keine Disziplinarmassnahmen verhängen kann. Sanktionen und Disziplinarmassnahmen sollten nur durch die Zentrumsleitung angeordnet werden können und müssen verhältnismässig sein.

Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistern

Die Zusammenarbeit zwischen dem Sicherheitspersonal und den anderen Akteuren in den BAZ (Betreuungspersonal, medizinisches Personal, Rechtsvertretung etc.) muss institutionalisiert sein. Die Schaffung von Strukturen, die einen friedlichen Betrieb fördern, sollte bei dieser Zusammenarbeit Priorität haben. Denn grundsätzlich gilt: Eine angemessene Ausgestaltung des Alltags mit sinnvoller Beschäftigung und Berücksichtigung unterschiedlicher Bedürfnisse wirkt präventiv gegen Konflikte. Regelmässige Aussenkontakte mit der Bevölkerung und die konsequente Einschulung Minderjähriger fördern nicht nur den Integrationsprozess von Anfang an, sondern bauen Isolation und gegenseitige Ängste ab.

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