GewaltvorfĂ€lle: Behörden mĂŒssen ihre Verantwortung wahrnehmen

19. Mai 2021

Die Schweizerische FlĂŒchtlingshilfe (SFH) ist sehr betroffen ĂŒber das Ausmass der von Amnesty International geschilderten GewaltvorfĂ€lle in den Bundesasylzentren. Die GeschĂ€ftsprĂŒfungskommission muss aus Sicht der SFH klĂ€ren, ob das Staatssekretariat fĂŒr Migration (SEM) seine Aufsichtspflicht umfassend wahrnimmt oder ob sich der Vorwurf von Behördenversagen bestĂ€tigt. Die SFH fordert zudem den sofortigen Aufbau eines systematischen Monitorings aller GewaltvorfĂ€lle, damit allfĂ€llige systemische MĂ€ngel erkennbar werden. Zudem braucht es dringend eine unabhĂ€ngige Beschwerdestelle fĂŒr alle Gewaltbetroffenen.

Die von Amnesty International beschriebenen GewaltvorfĂ€lle sind Ă€usserst besorgniserregend. Die im Bericht enthaltenen VorwĂŒrfe mĂŒssen von unabhĂ€ngiger Seite ĂŒberprĂŒft werden. Es geht nicht an, dass Menschen, die in der Obhut der Schweiz sind und Schutz benötigen stattdessen drangsaliert und misshandelt werden. Das SEM trĂ€gt als auftraggebende Behörde die volle Verantwortung fĂŒr die VorfĂ€lle und den Umgang mit Gewalt in den Bundesasylzentren.

Die SFH anerkennt zwar, dass das SEM mit dem neuen GewaltprĂ€ventionskonzept wichtige Aspekte aufnimmt und entsprechende Massnahmen zuhanden der Asylregionen erarbeitet hat. Die Einsetzung des ehemaligen Bundesrichters Niklaus Oberholzer zur objektiven AbklĂ€rung einzelner GewaltvorfĂ€lle ist ein Schritt in die richtige Richtung. Seine Untersuchung sollte auf die von Amnesty International dokumentierten FĂ€lle ausgeweitet werden. ZusĂ€tzlich braucht es eine PrĂŒfung des erhobenen Vorwurfs eines Behördenversagens in Bezug auf die Verpflichtung des SEM, auch die Asylsuchenden in den Bundesasylzentren vor Gewalt zu schĂŒtzen. Die SFH begrĂŒsst daher, dass das Parlament eine unabhĂ€ngige Untersuchung zu den VorwĂŒrfen rund um die GewaltvorfĂ€lle in den Bundesasylzentren eingeleitet hat. Die Inspektion der nationalrĂ€tlichen GeschĂ€ftsprĂŒfungskommission muss insbesondere klĂ€ren, ob das SEM seine Aufsichtspflicht umfassend wahrnimmt und die völkerrechtlichen Verpflichtungen ausreichend verbindlich umsetzt.

UnabhÀngige Beschwerdestelle und Monitoring dringend

Mit den eingeleiteten Untersuchungen wird allerdings viel Zeit verloren gehen und dringend notwendige und verbindliche Massnahmen werden auf die lange Bank geschoben. Die SFH fordert daher zum Schutz aller Beteiligten die sofortige Einrichtung einer unabhĂ€ngigen Beschwerdestelle fĂŒr alle Gewaltbetroffenen. Denn ohne UnterstĂŒtzung ist es fĂŒr gewaltbetroffene Asylsuchende kaum möglich, an die Polizei zu gelangen und Anzeige zu erstatten, zumal sie oft weder die Sprache beherrschen noch ĂŒber die nötigen Informationen verfĂŒgen. Eine unabhĂ€ngige Beschwerdestelle sollte leicht zugĂ€nglich sein und in den AsylunterkĂŒnften oder in deren unmittelbarer NĂ€he als erste Anlaufstelle dienen.

Die SFH fordert zudem den dringenden Aufbau eines systematischen Monitorings aller GewaltvorfĂ€lle, damit allfĂ€llige systemische MĂ€ngel erkennbar werden und die Einhaltung der Menschenrechte sichergestellt werden kann. Als zusĂ€tzliche PrĂ€ventionsmassnahmen mĂŒssen die soziale Betreuung in den Bundesasylzentren gestĂ€rkt und das Sicherheitspersonal qualifiziert ausgebildet werden. Die SFH hat wiederholt auf die Notwendigkeit von PrĂ€ventionsmassnahmen hingewiesen, um GewaltvorfĂ€llen vorzubeugen.

Amnesty International weist darauf hin, dass unbegleitete minderjĂ€hrige Asylsuchende (UMA) zur Strafe in «BesinnungsrĂ€ume» eingesperrt wurden. UMA dĂŒrfen in keinem Fall in «BesinnungsrĂ€umen» festgehalten werden. Die SFH fordert das SEM auf, ein unmissverstĂ€ndliches Verbot diesbezĂŒglich auszusprechen. Wie die SFH bereits in ihren «Mindeststandards zur Unterbringung von Asylsuchenden» gefordert hat, sind UMA zudem in separaten Strukturen und getrennt von Erwachsenen zu beherbergen.

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