Von Virginie Jaquet, Redaktorin SFH
Ein Exil, das ihre Hoffnung zunächst schnell platzen lässt. Denn das Staatssekretariat für Migration (SEM) weigert sich, ihr Schutz zu gewähren. In ihrem Zimmer in einer Unterkunft für Asylsuchende versteht die junge Frau nicht, warum ihr das SEM den Schutz verweigert. Besonders erschüttert sie, dass es Mahdie in seinem Entscheid sogar als Opportunistin bezeichnet.
Berichte bestätigen die Verletzung der Rechte und Freiheiten von Frauen im Iran
Niemand mag sich vorstellen, was Mahdie droht, sollte sie in den Iran weggewiesen werden. Ihr wird vorgeworfen, sich gegen das Tragen des Hijabs aufgelehnt zu haben. Mehrere Berichte, insbesondere die Ende 2023 veröffentlichten Berichte der Länderanalyse der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, zeigen auf, mit welchen Folgen regierungskritische Personen zu rechnen haben. Darüber hinaus ist belegt, dass Frauen im Iran verfolgt und ihre Rechte verletzt werden. Sie werden massiv unterdrückt und zu Haft, Peitschenhieben oder sogar zum Tode verurteilt.
Nichtsdestotrotz gilt die Wegweisung in den Iran in der Schweiz weiterhin als zumutbar. 84 Iranerinnern und Iraner erhielten im Jahr 2023 in der Schweiz Asyl, 81 Personen wurden vorläufig aufgenommen. Die Anerkennungsquote liegt bei 19,2 Prozent, die Schutzquote bei 37,7 Prozent (Zahlen nach SEM-Angaben). Mitte März hiess es an einer Veranstaltung in Bern, die unter anderem von der Organisation Migrant Solidarity Network organisiert wurde, dass derzeit über 300 abgewiesene Iranerinnen und Iraner in der Schweiz leben würden.
Für die SFH verschärfen die Gewalt und Unterdrückung im Iran die ohnehin schon sehr besorgniserregende Menschenrechtslage. Die aktuelle Situation muss im Rahmen der Asyl- und Wegweisungsvollzugspraxis berücksichtigt werden. Asylgesuche von Personen iranischer Herkunft müssen sorgfältig geprüft werden, um Personen mit einem Risikoprofil zu identifizieren. Dies gilt auch für neue Gesuche von Personen, die in der Vergangenheit abgelehnt wurden. Ihre Gesuche müssen in Anbetracht der jüngsten Entwicklungen im Land und einer möglichen erneuten Gefährdung nochmals geprüft werden.
Ein langes Warten, aber nicht ohne Hoffnung
Mahdie kämpft also dafür, in der Schweiz zu bleiben und hat beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) gegen den Entscheid des SEM Beschwerde eingelegt. Das Verfahren läuft zurzeit. Während sie auf den Entscheid des BVGer wartet, erhält Mahdie zum Glück Unterstützung, insbesondere vom Verwaltungsrat der Stadt Genf. Mahdie hofft, dass das BVGer ihre Beschwerde gutheisst. Falls nicht, bleibt der jungen Frau noch ein Hoffnungsschimmer: Die Möglichkeit ein humanitäres Visum zu beantragen.