Zugang zu Ausbildung für Sans-Papiers und abgewiesene Asylsuchende tatsächlich erleichtern

Die SFH begrüsst, dass die Schweiz jungen Sans-Papiers und abgewiesenen Asylsucheden den Zugang zur beruflichen Grundbildung erleichtern will. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen gehen aus Sicht der SFH jedoch zu wenig weit. Es ist zu befürchten, dass sie nur eine minimale Auswirkung auf den tatsächlichen Zugang zur Berufsbildung für Betroffene haben werden. Die SFH fordert daher Anpassungen im Bereich der Fristen, in der kantonalen Umsetzung sowie eine Übergangsregelung für abgewiesene Asylsuchende.

Der Bundesrat wurde durch zwei vom Parlament angenommene Motionen aufgefordert, den Zugang zur beruflichen Grundbildung für Sans-Papiers und abgewiesene Asylsuchende zu erleichtern. Er hat dazu eine Anpassung auf Verordnungsstufe in Vernehmlassung gegeben. Die SFH begrüsst in ihrer Stellungnahme, dass die Hürden für eine Berufsbildung für Betroffene gesenkt werden sollen. Aus ihrer Sicht löst die geplante Verordnungsänderung die bestehenden Schwierigkeiten beim Zugang zur beruflichen Grundbildung aber nur teilweise.

Anpassungen notwendig

Neu soll eine Aufenthaltsbewilligung mittels Härtefallgesuch für eine berufliche Grundbildung erteilt werden, wenn die betroffene Person zuvor mindestens zwei Jahre die obligatorische Schule oder ein Brückenangebot ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz besucht hat. Bisher waren es fünf Jahre. Die SFH begrüsst die Herabsetzung des notwendigen Schulbesuches. In der Rechtspraxis gilt jedoch nach wie vor zusätzlich eine Aufenthaltsdauer von mindestens fünf Jahren. Somit kann die geplante Neuregelung ihre Wirkung nicht entfalten. Aus Sicht der SFH muss die Neuregelung deshalb zwingend mit einer Anpassung der Rechtspraxis einhergehen.

Laut der Verordnungsänderung muss das Gesuch nach Abschluss der Schule oder des Brückenangebots nicht mehr innerhalb von einem Jahr, sondern neu innerhalb von zwei Jahren eingereicht werden. Wie bis anhin müssen zudem die gesetzlichen Integrationskriterien erfüllt sein, wie etwa genügend Sprachkompetenzen oder die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Erhöhung der Frist ist ein Schritt in die richtige Richtung. Um den komplexen Lebenssituationen abgewiesener Asylsuchender und Sans-Papiers gerecht zu werden, braucht es aus Sicht der SFH jedoch eine Erhöhung der Frist auf mindestens fünf Jahre. Jugendliche und junge Erwachsene ohne Aufenthaltsbewilligung kämpfen gleichzeitig mit vielen Problemen an mehreren Fronten. Das Finden einer passenden Anschlusslösung nach der obligatorischen Schulzeit ist nur eines davon – welches auch Schweizer Jugendliche und junge Erwachsene oft länger als ein Jahr beschäftigt. Bei Sans-Papiers kommt das Leben in der Irregularität und damit verbunden die ständige Angst vor einer Entdeckung hinzu. Betroffen sind dabei nicht nur die Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbst, sondern auch deren Familien.

Die SFH bedauert daher, dass die Möglichkeit zur anonymen Gesuchseingabe zwar geprüft, aber wieder verworfen wurde. Sie fordert, dass die kantonalen Behörden wenigstens bei der Vorprüfung auf die Offenlegung der Identität verzichten.

Übergangsregelung

Viele abgewiesene Asylsuchende, die in den letzten Jahren eine Lehre abbrechen mussten oder gar nicht erst antreten durften, befinden sich nach wie vor in der Schweiz. Für diese braucht es eine Übergangsbestimmung: Die SFH fordert, dass die Betroffenen ihre Lehre antreten dürfen, sofern der Arbeitgeber nach wie vor dazu bereit ist.

Die SFH begrüsst zudem, dass eine bereits begonnene Berufslehre auch bei einem negativen Asylentscheid abgeschlossen werden kann. Die Betroffenen werden aber aus der Sozialhilfe ausgeschlossen und erhalten nur noch Nothilfe. Die Unterbringung in Nothilfestrukturen und das Leben unter dem Existenzminimum sind für den erfolgreichen Abschluss einer Lehre hinderlich.  Die SFH empfiehlt deshalb, in einem nächsten Schritt die Bedingungen für einen Verzicht auf den Ausschluss aus der Sozialhilfe zu prüfen.

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